{"id":"bgbl2-1982-23-7","kind":"bgbl2","year":1982,"number":23,"date":"1982-06-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1982/23#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1982-23-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1982/bgbl2_1982_23.pdf#page=9","order":7,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Errichtung eines Internationalen Tierseuchenamts in Paris","law_date":"1982-05-18T00:00:00Z","page":549,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juni 1982                        549\nAnlage\nzum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung von Jamaika\nüber finanzielle Zusammenarbeit\n1. Liste der Waren und Leistungen, die gemäß Artikel 1 des Regierungsabkommens\nvom 13. April 1982 aus dem Darlehen finanziert werden können:\na) landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie entsprechende Ersatz- und\nZubehörteile,\nb) Erzeugnisse der chemischen Industrie, insbesondere Düngemittel, Pflanzen-\nschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,\nc) Sonstige gewerbliche Erzeugnisse, die für die landwirtschaftliche Entwicklung\nvon Jamaika von Bedeutung sind,\nd) Beratungsleistungen, Patente und Lizenzgebühren, soweit sie den landwirt-\nschaftlichen Bereich betreffen.\n2. Einfuhrgüter, die in dieser Liste nicht enthalten sind, können nur finanziert werden,\nwenn die vorherige Zustimmung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\ndafür vorliegt.\n3. Die Einfuhr von Luxusgütern und von Verbrauchsgütern für den privaten Bedarf\nsowie von Gütern und Anlagen, die militärischen Zwecken dienen, ist von der\nFinanzierung aus dem Darlehen ausgeschlossen.\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens\nzur Errichtung eines Internationalen Tierseuchenamts in Paris\nVom 18. Mai 1982\nDas Internationale Übereinkommen vom 25. Januar\n1924 zur Errichtung eines Internationalen Tierseuchen-\namts in Paris (RGBI. 192811 S. 317; BGBI. 197 411 S. 676)\nist nach seinem Artikel 6 für die\nLibysch-Arabische Dschamahirija          am 7. April 1982\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 16. Oktober 1981 (BGBI. II\nS. 955).\nBonn.den 1RM~ 1982\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer"]}