{"id":"bgbl2-1982-23-11","kind":"bgbl2","year":1982,"number":23,"date":"1982-06-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1982/23#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1982-23-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1982/bgbl2_1982_23.pdf#page=12","order":11,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins","law_date":"1982-05-26T00:00:00Z","page":552,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["552                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil II\nArtikel 4                              die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes Berlin bevor-\nzugt genutzt werden.\nDas bei der Vergabe der Aufträge für die Durchführung des\nin Artikel 1 bezeichneten Vorhabens anzuwendende Verfah-                                  Artikel 6\nren wird in dem zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau\nDieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht\nund dem Empfänger zu schließenden Finanzierungsvertrag            die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der\ngeregelt.\nRegierung der Republik der Philippinen innerhalb von drei\nMonaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige\nErklärung abgibt.\nArtikel 5\nArtikel 7\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt beson-\nderen Wert darauf, daß bei den sich aus der Gewährung der Fi-       Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nnanzierungsbeiträge ergebenden Lieferungen und Leistungen         Kraft.\nGeschehen zu Manila am 18. Februar 1982 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nFeilner\nFür die Regierung der Republik der Philippinen\nCarlos P. Romulo\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins\nVom 26. Mai 1982\nDie nachstehend bezeichneten Verträge des Weltpostvereins vom\n26. Oktober 1979 (BGBI. 1981 II S. 67 4)\n1. die Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins nebst Anhang,\n2. der Weltpostvertrag,\n3. das Postpaketabkommen,\n4. das Postanweisungs- und Postreisescheckabkommen,\n5. das Postscheckabkommen,\n6. das Postnachnahmeabkommen,\n7. das Postauftragsabkommen,\n8. das Postsparkassenabkommen,\n9. das Postzeitungsabkommen\nsind für folgende Staaten in Kraft getreten:\nJugoslawien                                  am 23. März      1982     Nr. 1-9\nLesotho                                      am 29. März      1982     Nr. 1-3\nUngarn                                      am 17. März      1982     Nr. 1-4, 6\nVereinigte Arabische Emirate                am 15. März      1982     Nr. 1-3\nZypern                                       am 8. Februar    1982     Nr. 1-9\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n21. April 1982 (BGBI. II S. 519).\nBonn, den 26. Mai 1982\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer"]}