{"id":"bgbl2-1982-22-2","kind":"bgbl2","year":1982,"number":22,"date":"1982-05-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1982/22#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1982-22-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1982/bgbl2_1982_22.pdf#page=7","order":2,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen","law_date":"1982-04-27T00:00:00Z","page":535,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 22 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Mai 1982                                      535\nArtikel 5                                                           Artikel 7\nLieferungen und Leistungen für Vorhaben, die aus dem                 Mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hinsichtlich\nDarlehen finaf'\\Ziert werden, sind international öffentlich aus-    des Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für das land Ber-\nzuschreiben, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes          lin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nfestgelegt wird.                                                    land gegenüber der Regierung der Republik Sierra Leone\ninnerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkom-\nArtikel 6                                mens eine gegenteilige Erklärung abgibt.\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt\nbesonderen Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehens-\nArtikel 8\ngewährung ergebenden Lieferungen und Leistungen die wirt-\nschaftlichen Möglichkeiten des Landes Berlin bevorzugt                 Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\ngenutzt werden.                                                      Kraft.\nGeschehen zu Freetown, am 3. März 1982 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nH. Graf Bassewitz\nFür die Regierung der Republik Sierra Leone\nAlfred Akibo-Betts\nBekanntmachun9\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen\nVom 27. April 1982\nDas Vereinigte Königreich hat das Übereinkommen vom 20. Februar\n1957 über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen (BGBI. 1973 II\nS. 1249) am 24. Dezember 1981 gekündigt. Nach Maßgabe der Notifikation\nan den Generalsekretär der Vereinten Nationen gilt die Kündigung auch für die\nnachstehend aufgeführten Gebiete, deren internationale Beziehungen das\nVereinigte Königreich wahrnimmt und auf die das Übereinkommen nach des-\nsen Artikel 7 erstreckt worden war:\nJersey, Guernsey, Insel Man, St. Christoph-Nevis, Anguilla, Bermuda, Briti-\nsches Territorium im Indischen Ozean, Britische Jungferninseln, Kaiman-\ninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Hongkong, Montserrat, Pitcairn, St. Helena\nund Nebengebiete, Turks- und Caicosinseln, Staat Brunei, die britischer\nStaatshoheit unterstehenden Stützpunktgebiete Akrotiri und Dhekelia auf\nder Insel Zypern.\nDas Übereinkommen wird daher nach seinem Artikel 9 für das\nVereinigte Königreich                                    am 24. Dezember 1982\neinschließlich der vorstehend aufgeführten Gebiete\naußer Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n20. Dezember 1979 (BGBI. 1980 II S. 24).\nBonn, den 27. April 1982\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer"]}