{"id":"bgbl2-1982-13-2","kind":"bgbl2","year":1982,"number":13,"date":"1982-03-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1982/13#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1982-13-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1982/bgbl2_1982_13.pdf#page=16","order":2,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen","law_date":"1982-03-10T00:00:00Z","page":296,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["296                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM. Einzelstucke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dieeer Ausgabe: 1,80 DM ( 1.20 DM zuzüglich 0,60 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,30 DM. Im Bezugspreis               Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 BoM 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                     Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\nBekanntmachung                                           des Internationalen Übereinkommens\nüber den Geltungsbereich                                          zur Vereinheitlichung von Regeln\ndes Internationalen Übereinkommens                                      über die strafgerichtliche Zuständigkeit\nzur Vereinheitlichung von Regeln                                  bei Schiffszusammenstößen und anderen\nüber die zivilgerichtliche Zuständigkeit                                     mit der Führung eines Seeschiffes\nbei Schiffszusammenstößen                                          zusammenhängenden Ereignissen\nVom 10. März 1982                                                       Vom 10. März 1982\nNach einer der Regierung der Bundesrepublik                                 Nach einer der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland jetzt zugegangenen Mitteilung hat Togo                           Deutschland jetzt zugegangenen Mitteilung hat Togo\nmit Note vom 18. Januar 1973 der belgischen Regierung                        mit Note vom 18. Januar 1973 der belgischen Regierung\nnotifiziert, daß es sich auch nach Erlangung der Unab-                       notifiziert, daß es sich auch nach Erlangung der Un-\nhängigkeit am 27. April 1960 an das Internationale                           abhängigkeit am 27. April 1960 an das Internationale\nÜbereinkommen vom 10. Mai 1952 zur Vereinheit-                               Übereinkommen vom 10. Mai 1952 zur Vereinheit-\nlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständig-                     lichung von Regeln über die strafgerichtliche Zustän-\nkeit bei Schiffszusammenstößen (BGBI. 1972 II S. 653,                        digkeit bei Schiffszusammenstößen und anderen mit\n663) gebunden betrachtet, dessen Anwendung vor                               der Führung eines Seeschiffes zusammenhängenden\nErlangung der Unabhängigkeit durch Frankreich auf                            Ereignissen (BGBI. 1972 II S. 653, 668) gebunden\nsein Hoheitsgebiet erstreckt worden war.                                     betrachtet, dessen Anwendung vor Erlangung der\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die                           Unabhängigkeit durch Frankreich auf sein Hoheits-\nBekanntmachungen vom 27. Februar 1973 (BGBI. II                              gebiet erstreckt worden war.\nS. 169) und vom 30. Dezember 1981 (BGBI. 1982 II                                Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nS. 69).                                                                      Bekanntmachungen vom 13. April 1973 (BGBI. II S. 343)\nund vom 30. Dezember 1981 (BGBI. 19~2 II S. 70).\nBonn, den 10. März 1982                                                      Bonn, den 10. März 1982\nDer Bundesminister des Auswärtigen                                         Der Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag                                                              Im Auftrag\nDr. Bertele                                                              Dr. Bertele"]}