{"id":"bgbl2-1982-11-11","kind":"bgbl2","year":1982,"number":11,"date":"1982-03-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1982/11#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1982-11-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1982/bgbl2_1982_11.pdf#page=47","order":11,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen","law_date":"1982-02-26T00:00:00Z","page":255,"pdf_page":47,"num_pages":2,"content":["Nr. 11 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. März 1982                        255\nDer Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland                          Brüssel, den 23. September 1977\nRK511.72\nHerr Minister,\nIch beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 23. September 1977 zu bestä-\ntigen, in dem Sie mir namens der Regierung des Königreichs Belgien folgende Verein-\nbarung über die Prüfung und Stempelung von Meßgeräten vorschlagen:\n(Es folgt der Text der in der einleitenden Note enthaltenen Artikel 1 bis 3.)\nIch bitte Sie, dieses Schreiben als Zustimmung der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland zu den in Ihrem Schreiben enthaltenen Vorschlägen zu betrachten, das\nzusammen mit diesem Schreiben eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regie-\nrungen bildet.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nlimbourg\nAn den\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten\ndes Königreichs Belgien\nS. E. Herrn Henri Simonet\n2, Rue Quatre Bras                                                          \\\nBrüssel\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen\nVom 26. Februar 1982\nDas Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über\ndiplomatische Beziehungen (BGB!. 1964 II S. 957) ist\nnach seinem Artikel 51 Abs. 2 für\nMosambik                           am 18. Dezember 1981\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 2. Dezember 1981 (BGBI. II\ns. 1097).\nBonn, den 26. Februar 1982\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer","256                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen RechtsVOfschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) ZoUtarifvonlchriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen VOfausrech-\nnung.\nPreis dieser Ausgabe: 4,60 DM (3,60 DM zuzüglich 1,- DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen VOfausrechnung 5,10 DM. Im Bezugspreis              Bundesanzeiger Verlagages.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                    Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\n~\ne~fJ~\\)<f,e                  Fundstellennachweis A\n~ ·~             Bundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1981 - Fonnat DIN A 4 - Umfang 384 Seiten\nDie Neuauflage 1981 weist folgende Vorschriften mit den inzwischen eingetretenen\nAnderungen nach:\na) die im Bundesgesetzblatt Teil III enthaltenen,\nb) (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen) die\nnach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundes-\nanzeiger verkündeten,\nsoweit sie noch gültig sind.\n~'l>'>J~(\\\nFundstellennachweis B\n9\n~e#:.,tt,~                      Völkeffl!Chtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\ne'.e.P      Abgeschlossen am 31. Dezember 1981 - Fonnat DIN A 4 - Umfang 452 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die\nVerträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vor-\ngängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind oder\nsonst noch praktische Bedeutung haben können.\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\nEinzelstücke können zum Preis von 24,85 DM zuzüglich 2,00 DM Porto und Verpackungsspesen gegen\nVoreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt• Köln 3 99--509 bezogen\nwerden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %."]}