{"id":"bgbl2-1981-9-7","kind":"bgbl2","year":1981,"number":9,"date":"1981-03-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1981/9#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1981-9-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1981/bgbl2_1981_9.pdf#page=13","order":7,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen","law_date":"1981-03-04T00:00:00Z","page":141,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. März 1981     141\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber die Rettung und Rückführung von Raumfahrern\nsowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen\nVom 4. März 1981\nDas Übereinkommen vom 22. April 1968 über die Ret-\ntung und Rückführung von Raumfahrern sowie die\nRückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenstän-\nden (BGBI. 1971 II S. 237) ist nach seinem Artikel 7\nAbs. 4 für\nPapua-Neuguinea                am 27. Oktober 1980\nin Kraft getreten. Papua-Neuguinea hat seine Beitritts-\nurkunde am 27. Oktober 1980 in London und am\n13. November 1980 in Moskau hinterlegt.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 2. April 1980 (BGBI. II S. 600).\nBonn, den 4. März 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Vertrags\nüber die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten\nbei der Erforschung und Nutzung des Weltraums\neinschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper\nVom 4. März 1981\nPapua-Neuguinea hat am 27. Oktober 1980 dem\nAußenministerium des Vereinigten Königreichs und am\n13. November 1980 dem Außenministerium der Sowjet-\nunion notifiziert, daß es sich an den Vertrag vom\n27. Januar 1967 über die Grundsätze zur Regelung der\nTätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nut-\nzung des Weltraums einschließlich des Mondes und an-\nderer Himmelskörper (BGBI. 1969 II S. 1967), dessen\nAnwendung durch Australien auf sein Hoheitsgebiet er-\nstreckt worden war, als gebunden betrachtet.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 27. Januar 1981 (BGBl.11 S. 76).\nBonn, den 4. März 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}