{"id":"bgbl2-1981-9-13","kind":"bgbl2","year":1981,"number":9,"date":"1981-03-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1981/9#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1981-9-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1981/bgbl2_1981_9.pdf#page=18","order":13,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser","law_date":"1981-03-10T00:00:00Z","page":146,"pdf_page":18,"num_pages":1,"content":["146                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Vertrags\nüber das Verbot von Kernwaffenversuchen\nin der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser\nVom 10. März 1981\nPapua-Neuguinea hat am 27. Oktober 1980 dem\nVerwahrer in London und am 13. November 1980 dem\nVerwahrer in Moskau notifiziert, daß es sich an den Ver-\ntrag vom 5. August 1963 über das Verbot von Kernwaf-\nfenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter\nWasser (BGBI. 1964 II S. 906) gebunden betrachtet,\ndessen Anwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit\ndurch Australien auf sein Hoheitsgebiet erstreckt wor-\nden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 12. Januar 1981 (BGBI. II S. 20).\nBonn, den 10. März 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Revolutionären Volksrepublik Guinea\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 11. März 1981\nIn Conakry ist am 7. Oktober 1980 ein Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Revolutionären Volksrepu-\nblik Guinea über Finanzielle Zusammenarbeit unter-\nzeichnet worden. Das Abkommen ist nach seinem Arti-\nkel 8\nam 7. Oktober 1980\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 11 . März 1981\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Moltrecht"]}