{"id":"bgbl2-1981-5-4","kind":"bgbl2","year":1981,"number":5,"date":"1981-02-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1981/5#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1981-5-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1981/bgbl2_1981_5.pdf#page=9","order":4,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zu der Regelung Nr. 13 sowie der Regelung Nr. 13 über Bremsen","law_date":"1981-01-23T00:00:00Z","page":73,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Februar 1981                       73\nÖsterreich                                           am          29.August 1980\nmit folgenden Vorbehalten:\n„Die Republik Österreich behält sich gemäß Artikel 25 Absatz 1 des Europäischen\nÜbereinkommens über die Adoption von Kindern das Recht vor, nicht gemäß Artikel 5\nAbsatz 4 dieses Übereinkommens vorzuschreiben, daß die Zustimmung der Mutter zur\nAdoption ihres Kindes erst nach Ablauf einer Mindestfrist nach der Geburt oder erst in\ndem Augenblick, in dem sich die Mutter nach Ansicht der zuständigen Behörden von\nden Folgen der Niederkunft hinreichend erholt hat, entgegengenommen werden darf.\nDie Republik Österreich behält sich gemäß Artikel 25 Absatz 1 des Europäischen\nÜbereinkommens über die Adoption von Kindern das Recht vor, nicht gemäß Artikel 10\nAbsatz 2 dieses Übereinkommens das Erlöschen aller Pflichten, die das Kind gegen-\nüber seinem Vater und seiner Mutter in unterhaltsrechtlicher und erbrechtlicher Bezie-\nhung hat, vorzuschreiben.\"\nSchweden                                             am     27. September 1968\nSchweiz                                              am              1. April 1973\nVereinigtes Königreich                               am             26. April 1968\nmit der mit Wirkung vom 5. September 1977 erklärten Erstreckung auf die\nInsel Man, Jersey und Guernsey (mit Ausnahme von Sark)\nBonn, den 21. Januar 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\nder Verordnung zu der Regelung Nr. 13\nsowie der Regelung Nr. 13 über Bremsen\nVom 23. Januar 1981\nGemäß§ 3 Abs. 3 der Verordnung zu der Regelung Nr. 13 vom 26. November\n1980 (BGBI. II S. 1474) wird hiermit bekanntgemacht, daß die Verordnung\nnach ihrem § 3 Abs. 1\nam 29. November 1980\nin Kraft getreten ist.\nAm gleichen Tage ist die Regelung Nr. 13 - Einheitliche Vorschriften für die\nGenehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Bremsen - in der Fassung der\nRevision 2 vom 4. Januar 1979 gemäß Artikel 1 Abs. 8 des Übereinkommens\nvom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die\nGenehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen\nund über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBI. 1965 II\nS. 857) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.\nBonn, den 23. Januar 1981\nDer Bundesminister für Verkehr\nIm Auftrag\nFreier"]}