{"id":"bgbl2-1981-38-10","kind":"bgbl2","year":1981,"number":38,"date":"1981-12-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1981/38#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1981-38-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1981/bgbl2_1981_38.pdf#page=21","order":10,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Zollerleichterungen im Touristenverkehr, des Zusatzprotokolls hierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr und des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge","law_date":"1981-11-24T00:00:00Z","page":1069,"pdf_page":21,"num_pages":1,"content":["Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1981               1069\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Europäischen Rahmenübereinkommens\nüber die grenzüberschreitende Zusammenarbeit\nzwischen Gebietskörperschaften\nVom 24. November 1981\nDas Europäische Rahmenübereinkommen vom\n21. Mai 1980 über die grenzüberschreitende Zusam-\nmenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (BGBI.\n1981 II S. 965) wird nach seinem Artikel 9 Abs. 3 für die\nNiederlande                       am 27. Januar 1982\nfür das Königreich in Europa\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 23. Oktober 1981 (BGBI. II\ns. 965).\nBonn, den 24. November 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Abkommens über die Zollerleichterungen im Touristenverkehr,\ndes Zusatzprotokolls hierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften\nund Werbematerial für den Fremdenverkehr\nund des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge\nVom 24. November 1981\nDie Salomonen haben in beim Generalsekretär der Vereinten Nationen\nam 3. September 1981 eingegangenen Noten erklärt, daß sie sich an folgen-\nde, vom Vereinigten Königreich ratifizierte und auf die Salomonen erstreckten\nÜbereinkünfte vom 4. Juni 1954 (BGBI. 195611 S. 1886) gebunden betrachten:\n1. Abkommen über die Zollerleichterungen im Touristenverkehr,\n2. Zusatzprotokoll hierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und\nWerbematerial für den Fremdenverkehr,\n3. Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahr-\nzeuge.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n16. Januar 1978 (BGBI. II S. 130).\nBonn, den 24. November 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer"]}