{"id":"bgbl2-1981-35-8","kind":"bgbl2","year":1981,"number":35,"date":"1981-11-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1981/35#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1981-35-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1981/bgbl2_1981_35.pdf#page=13","order":8,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über psychotrope Stoffe","law_date":"1981-11-03T00:00:00Z","page":1013,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. November 1981                                   1013\nArtikel 4                                 rung ergebenden Lieferungen und Leistungen die wirtschaftli-\nchen Möglichkeiten des Landes Berlin genutzt werden.\nDie Regierung der Republik Ghana überläßt bei den sich aus\nder Darlehensgewährung ergebenden Transporten von Perso-\nArtikel 6\nnen und Gütern im See- und Luftverkehr den Passagieren und\nLieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft kei-         Mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hinsichtlich\nne Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der           des Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für das Land Ber-\nVerkehrsunternehmen mit Sitz in dem deutschen Geltungsbe-            lin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nreich dieses Abkommens ausschließen oder erschweren, und             land gegenüber der Regierung der Republik Ghana innerhalb\nerteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrs-     von drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine ge-\nunternehmen erforderlichen Genehmigungen.                            genteilige Erklärung abgibt.\nArtikel 5                                                            Artikel 7\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt beson-             Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nderen Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewäh-          Kraft.\nGeschehen zu Accra am 10. August 1981 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nFischer\nFür die Regierung der Republik Ghana\nBe~neh\nBekanntmachU'!SJ                                                   Bekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens                                 über den Geltungsbereich der Satzung\nüber psychotrope Stoffe                                   der Internationalen Studienzentrale für\ndie Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut\nVom 3. November 1981\nVom 3. November 1981\nDas Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über                         Die Satzung der Internationalen Studienzentrale für\npsychotrope Stoffe (BGBI. 1976 II S. 1477; 1978 II                   die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut in der\nS. 1239; 1980 II S. 1406; 1981 II S. 379) ist nach seinem            Neufassung vom 17. April 1969 (BGBI. 1970 II S. 459)\nArtikel 26 Abs. 2 für                                                ist nach ihrem Artikel 2 für\nRuanda                               am 13. Oktober 1981            Finnland                               am 3.'Juli 1981\nin Kraft getreten.                                                  in Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die                      Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 5. August 1981 (BGBl.11 S. 624).                  Bekanntmachung vom 14. Mai 1981 (BGBI. II S. 210).\nBonn, den 3. November 1981                                          Bonn, den 3. November 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen                                  Der Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag                                                          Im Auftrag\nDr. Fleischhauer                                                    Dr. Fleischhauer"]}