{"id":"bgbl2-1981-31-15","kind":"bgbl2","year":1981,"number":31,"date":"1981-10-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1981/31#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1981-31-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1981/bgbl2_1981_31.pdf#page=12","order":15,"title":"Bekanntmachung der Berichtigung eines Beschlusses des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation zur Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen","law_date":"1981-09-18T00:00:00Z","page":904,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["904                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil II\nBekanntmachung\nder Berichtigung eines Beschlusses\ndes Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation\nzur Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen\nVom 18. September 1981\nDer Präsident des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation\nhat am 12. Juni 1981 einen offensichtlichen Fehler in der deutschen Fassung\ndes Beschlusses des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation\nvom 11 . Dezember 1980 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Europäi-\nschen Patentübereinkommen (vgl. Bekanntmachung vom 11. Februar 1981,\nBGBI. II S. 105) berichtigt.\nDanach ist in Artikel 5 des Beschlusses Satz 5 der Regel 35 Absatz 11\nder Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (BGBI.\n1976 II S. 649, 826, 915) durch folgenden Satz zu ersetzen:\n,,Tabellen sowie chemische oder mathematische Formeln können im Querformat wie-\ndergegeben werden, wenn sie im Hochformat nicht befriedigend dargestellt werden\nkönnen; Blätter, auf denen Tabellen oder chemische oder mathematische Formeln im\nQuerformat wiedergegeben werden, sind so anzuordnen, daß der Kopf der Tabellen\noder Formeln auf der linken Seite des Blattes erscheint.\"\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n28. Juli 1981 (BGBI. II S. 581 ).\nBonn, den 18. September 1981\nDer Bundesminister der Justiz\nIm Auftrag\nKrieger\nBekanntmachung\nder deutsch-ungarischen Vereinbarung\nüber Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme\nim Rahmen wirtschaftlicher Zusammenarbeit\nVom 24. September 1981\nIn Budapest ist durch Notenwechsel vom 23. Juli\n1981 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Ungarischen Volks-\nrepublik eine Vereinbarung über Erleichterungen bei der\nArbeitsaufnahme im Rahmen wirtschaftlicher Zusam-\nmenarbeit geschlossen worden. Die Vereinbarung ist\nnach ihrem letzten Absatz\nam 23. Juli 1981\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 24. September 1981\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nEhrenberg"]}