{"id":"bgbl2-1981-28-2","kind":"bgbl2","year":1981,"number":28,"date":"1981-09-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1981/28#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1981-28-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1981/bgbl2_1981_28.pdf#page=5","order":2,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung zwischen bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumforschungs-Organisation und der Europäischen Weltraumforschungs-Organisation über die Durchführung eines Wettersatellitenprogramms","law_date":"1981-08-17T00:00:00Z","page":661,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Nr. 28 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. September 1981                               661\nBekanntmachung                                               Bekanntmachung\nüber den Geltungsbereich der Vereinbarung                    über den Geltungsbereich der Vereinbarung\nzwischen bestimmten Mitgliedstaaten                          zwischen bestimmten Mitgliedstaaten\nder Europäischen                                             der Europäischen\nWeltraumforschungs-Organisation                              Weltraumforschungs-Organisation\nund der Europäischen                                         und der Europäischen\nWeltraumforschungs-Organisation                              Weltraumforschungs-Organisation\nüber die Durchführung                                         über die Durchführung\neines Wettersatellitenprogramms                           eines Fernmeldesatelliten-Programms\nVom 17. August 1981                                          Vom 17. August 1981\nDie Vereinbarung vom 12. April 1973 zwischen be-\nstimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraum-\nDie Vereinbarung vom 12. Juli 1972 zwischen be-           forschungs-Organisation und der Europäischen Welt-\nstimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraum-          raumforschungs-Organisation über die Durchführung\nforschungs-Organisation und der Europäischen Welt-           eines Fernmeldesatelliten-Programms (BGBI. 1975 II\nraumforschungs-Organisation über die Durchführung            S. 1307) ist nach ihrem Artikel 13 Abs. 3 ferner für\neines Wettersatellitenprogramms (BGBI. 1975 II                  Italien                      am    27. Oktober 1975\nS. 1269) ist nach ihrem Artikel 13 Abs. 3 ferner für            Niederlande                  am 14. November 1979\nItalien                          am 27. Oktober 1975         Schweden                     am         6. April 1976\nin Kraft getreten.                                           und nach ihrem Artikel 13 Abs. 5 für\nSpanien                      am 28. September 1979\nin Kraft getreten.\nBonn, den 17. August 1981                                    Bonn, den 17. August 1981\nDer Bundesminister                                           Der Bundesminister\nfür Forschung und Technologie                                für Forschung und Technologie\nIm Auftrag                                                   Im Auftrag\nDr. Lehr                                                     Dr. Lehr\nBekanntmachun51\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nzwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\nund bestimmten Regierungen,\ndie Mitglieder der Europäischen Weltraumforschungs-Organisation sind,\nüber ein Programm der Zusammenarbeit bei der Entwicklung,\nBeschaffung und Nutzung eines Weltraumlaboratoriums\nin Verbindung mit dem Raumtransportersystem\nVom 17. August 1981\nDas Übereinkommen vom 14. August 1973 zwischen\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und\nbestimmten Regierungen, die Mitglieder der Europäi-\nschen Weltraumforschungs-Organisation sind, über ein\nProgramm der Zusammenarbeit bei der Entwicklung,\nBeschaffung und Nutzung eines Weltraumlaborato-\nriums in Verbindung mit dem Raumtransportersystem\n(BGBI. 1975 II S. 1301) ist nach seinem Artikel 14\nBuchstabe C ferner für\nItalien                      am      27. Oktober 1975\nNiederlande                  am        6. Februar 1979\nin Kraft getreten.\nBonn, den 17. August 1981\nDer Bundesminister\nfür Forschung und Technologie\nIm Auftrag\nDr. Lehr"]}