{"id":"bgbl2-1981-26-8","kind":"bgbl2","year":1981,"number":26,"date":"1981-08-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1981/26#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1981-26-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1981/bgbl2_1981_26.pdf#page=8","order":8,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und des Zweiten Protokolls zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung über den vorläufigen Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen","law_date":"1981-07-31T00:00:00Z","page":616,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["616                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten der Verordnung und des Protokolls\nzur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung\nüber den vorläufigen Beitritt Kolumbiens\nzum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen\nVom 31. Juli 1981\nAuf Grund des § 3 Abs. 3 der Verordnung vom\n19. Dezember 1978 zur Verlängerung der Geltungs-\ndauer der Erklärung über den vorläufigen Beitritt Kolum-\nbiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen\n(BGBI. 1978 II S. 1470) wird hiermit bekanntgemacht,\ndaß die Verordnung nach ihrem§ 3 Abs. 1\nam 31. Mai 1980\nin Kraft getreten ist.\nAm selben Tage ist das Protokoll vom 12. November\n1976 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklä-\nrung über den vorläufigen Beitritt Kolumbiens zum Allge-\nmeinen Zoll- und Handelsabkommen nach seinem Ab-\nsatz 2 Satz 3 für die Bundesrepublik Deutschland in\nKraft getreten.\nBonn, den 31. Juli 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten der Verordnung und des Zweiten Protokolls\nzur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung\nüber den vorläufigen Beitritt Kolumbiens\nzum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen\nVom 31. Juli 1981\nAuf Grund des § 3 Abs. 3 der Verordnung vom\n9. November 1979 zur Verlängerung der Geltungsdauer\nder Erklärung über den vorläufigen Beitritt Kolumbiens\nzum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (BGBI.\n1979 II S. 1174) wird hiermit bekanntgemacht, daß die\nVerordnung nach ihrem§ 3 Abs. 1\nam 31. Mai 1980\nin Kraft getreten ist.\nAm selben Tage ist das Zweite Protokoll vom\n14. November 1978 zur Verlängerung der Geltungs-\ndauer der Erklärung über den vorläufigen Beitritt Kolum-\nbiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen\nnach seinem Absatz 2 Satz 3 für die Bundesrepublik\nDeutschland in Kraft getreten.\nBonn, den 31. Juli 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer"]}