{"id":"bgbl2-1981-26-2","kind":"bgbl2","year":1981,"number":26,"date":"1981-08-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1981/26#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1981-26-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1981/bgbl2_1981_26.pdf#page=5","order":2,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Benin über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1981-07-24T00:00:00Z","page":613,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Nr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. August 1981                                          613\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Volksrepublik Benin\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 24. Jull 1981\nIn Cotonou ist durch Notenwechsel vom\n18. März/23. April 1981 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nVolksrepublik Benin unter Bezugnahme auf das Abkom-\nmen vom 24. April 1980 (BGBI. 1980 II S. 842) eine Ver-\neinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit getroffen\nworden. Die Vereinbarung ist mit der Antwortnote\nvom 23. April 1981\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 24. Juli 1981\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Klamser\n(Übersetzung)\nDer Botschafter                                                     Volksrepublik Benin\nder Bundesrepublik Deutschland                                      Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten\nCotonou, den 18. März 1981        und Zusammenarbeit\nDer Minister\nNr. 676/M. A. E. C.                               23. April 1981\nHerr Botschafter,\nam 18. März 1981 haben Sie ein Schreiben an mich gerich-\ntet, das folgenden Inhalt hat:\nHerr Minister,                                                      ,,Herr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundes-           ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf das Abkommen             republik Deutschland unter Bezugnahme auf das Abkommen\nzwischen unseren beiden Regierungen vom 24. 4. 1980 über            zwischen unseren beiden Regierungen vom 24. April 1980\nFinanzielle Zusammenarbeit und in Ausführung des Proces             über Finanzielle Zusammenarbeit und in Ausführung des Pro-\nVerbal vom 5. 12. 1980 folgende Vereinbarung vorzuschlagen:         ces-verbal vom 5. Dezember 1980 folgende Vereinbarung vor-\nzuschlagen:\n1. Der in Artikel 1 Absatz 1 des zwischen unseren beiden Re-        1. Der in Artikel 1 Absatz 1 des zwischen unseren beiden Re-\ngierungen geschlossenen Abkommens vom 24. 4. 1980 ge-               gierungen geschlossenen Abkommens vom 24. April 1980\nnannte Betrag von 4 Millionen DM (in Worten: vier Millionen         genannte Betrag von 4 Millionen DM (in Worten: vier Millio-\nDeutsche Mark) wird um 2 Millionen DM (in Worten: zwei              nen Deutsche Mark) wird um 2 Millionen DM (in Worten:\nMillionen Deutsche Mark) auf 6 Millionen DM (in Worten:             zwei Millionen Deutsche Mark) auf 6 Millionen DM (in Wor-\nsechs Millionen Deutsche Mark) erhöht.                              ten: sechs Millionen Deutsche Mark) erhöht.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähn-          2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähn-\nten Abkommens vom 24. 4. 1980 einschließlich der Berlin-            ten Abkommens vom 24. April 1980 einschließlich der Ber-\nKlausel (Artikel 6) auch für diese Vereinbarung.                    lin-Klausel (Artikel 6) euch für diese Vereinbarung.\nFalls sich die Regierung der Volksrepublik Benin mit den in        Falls sich die Regierung der Volksrepublik Benin mit den in\nNummer 1 und 2 enthaltenen Vorschlägen einverstanden er-           Nummer 1 und 2 enthaltenen Vorschlägen einverstanden er-\nklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Re-      klärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Re-\ngierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz         gierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz\neine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bil-         eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bil-\nden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.           den, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt."]}