{"id":"bgbl2-1981-2-14","kind":"bgbl2","year":1981,"number":2,"date":"1981-01-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1981/2#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1981-2-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1981/bgbl2_1981_2.pdf#page=11","order":14,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 27 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken","law_date":"1981-01-14T00:00:00Z","page":27,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Januar 1981               27\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 23\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Heimschaffung der Schiffsleute\nVom 14. Januar 1981\nDas Übereinkommen Nr. 23 der Internationalen Ar-\nbeitsorganisation vom 23. Juni 1926 über die Heim-\nschaffüng der Schiffsleute (RGBI. 1930 II S. 12) ist nach\nseinem Artikel 8 Abs. 3 für\nNeuseeland                       am 11. Januar 1980\nin Kraft getreten. Neuseeland hat bei Eintragung seiner\nRatifikation am 11. Januar 1980 dem Generaldirektor\ndes Internationalen Arbeitsamtes notifiziert, daß das\nÜbereinkommen keine Anwendung auf die Tokelauin-\nseln findet.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 14. Mai 1979 (BGBI. II S. 575).\nBonn, den 14. Januar 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 27\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Gewichtsbezeichnung an schweren,\nauf Schiffen beförderten Frachtstücken\nVom 14. Januar 1981\nDas Übereinkommen Nr. 27 der Internationalen Arbeitsorganisation vom\n21. Juni 1929 über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen be-\nförderten Frachtstücken (RGBI. 1933 II S. 940) wird nach seinem Artikel 3\nAbs. 3 für\nHonduras                                                     am 9. Juni 1981\nin Kraft treten.\nGuinea-Bissau hat am 21. Februar 1977 dem Generaldirektor des Inter-\nnationalen Arbeitsamtes notifiziert, daß es sich an das Übereinkommen ge-\nbunden betrachtet, dessen Anwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit\ndurch Portugal auf sein Hoheitsgebiet erstreckt worden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n16. März 1977 (BGBI. II S. 360).\nBonn, den 14. Januar 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer"]}