{"id":"bgbl2-1981-18-1","kind":"bgbl2","year":1981,"number":18,"date":"1981-06-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1981/18#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1981-18-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1981/bgbl2_1981_18.pdf#page=12","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung","law_date":"1981-06-03T00:00:00Z","page":368,"pdf_page":12,"num_pages":2,"content":["368                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil II\nBekanntmachu11g\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum\nfür Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung\nVom 3.Junl 1981\nDas Übereinkommen vom 2. Februar 1971 über\nFeuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Was-\nser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung\n(BGBI. 1976 II S. 1265) ist nach seinem Artikel 10\nAbs. 2 für\nKanada                           am    15. Mai 1981\nPortugal                         am  24. März 1981\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 25. März 1981 (BGBI. II S. 160).\nBonn, den 3. Juni 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Malawi\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 3. Juni 1981\nIn Lilongwe ist durch Notenwechsel vom\n31. März/27. April 1981 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Re-\npublik Malawi unter Bezugnahme auf das Abkommen\nvom 2. März 1979 (BGBI. II S. 1065) eine· Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit getroffen worden. Die\nVereinbarung ist\nam 27. April 1981\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 3. Juni 1981\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Moltrecht","Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juni 1981                            369\nBotschaft\nder Bundesrepublik Deutschland\nLilongwe                                                        Lilongwe, 31. März 1981\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme\nauf das Abkommen vom 2. März 1979 zwischen unseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit folgende Vereinbarung über das Vorhaben „Distriktkrankenhaus Ntcheu\" vorzuschlagen:\n1. Für das Vorhaben „Distriktkrankenhaus Ntcheu\" wird der bereitgestellte Betrag von 3 500 000,- DM\n(in Worten: drei Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark) um bis zu 900 000,- DM (in Worten:\nneunhunderttausend Deutsche Mark) auf 4 400 000,- DM (in Worten: vier Millionen vierhundert-\ntausend Deutsche Mark) erhöht.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom 2. März 1979 ein-\nschließlich der Berlin-Klausel (Artikel 7) auch für diese Vereinbarung.\nFalls sich die Regierung der Republik Malawi mit den in den Nummern 1 und 2 gemachten Vorschlägen\neinverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck brin-\ngende Antwortnote eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum\nIhrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nDr. Karl Wand\nHerrn\nL. C. Chaziya, M. P.\nMinister der Finanzen der Republik Malawi\nLilongwe\n(Übersetzung)\nLilongwe 3\n27. April 1981\nZuschußergänzungsabkommen:\nDistriktkrankenhaus Ntcheu\nExzellenz,\nich beehre mich, dankend den Erhalt der Note Ihrer Exzellenz vom 31. März 1981 zu bestätigen, deren\nText wie folgt lautet:\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nDie Regierung der Republik Malawi erklärt sich mit den in den Nummern 1 und 2 enthaltenen Vorschlä-\ngen der Note einverstanden. Ich erkläre meine Zustimmung, daß die Note Ihrer Exzellenz sowie diese\nAntwort darauf eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden sollen, die mit dem heu-\ntigen Tage in Kraft tritt.\nHochachtungsvoll\nL Chakakala Chaziya\nFinanzminister\nSeiner Exzellenz dem Botschafter\nBotschaft der Bundesrepublik Deutschland\nP. 0. Box 30046\nLilongwe 3"]}