{"id":"bgbl2-1981-16-7","kind":"bgbl2","year":1981,"number":16,"date":"1981-06-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1981/16#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1981-16-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1981/bgbl2_1981_16.pdf#page=20","order":7,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen","law_date":"1981-05-27T00:00:00Z","page":328,"pdf_page":20,"num_pages":2,"content":["328                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber die Rettung und Rückführung von Raumfahrern\nsowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen\nVom 27. Mai 1981\nDas Übereinkommen vom 22. April 1968 über die\nRettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die\nRückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenstän-\nden (BGBI. 1971 II S. 237) ist nach seinem Artikel 7\nAbs. 4 für die\nNiederlande                       am 17. Februar 1981\n(für das Königreich in Europa\nund die Niederländischen Antillen)\nin Kraft getreten. Die Niederlande haben ihre Beitrittsur-\nkunde am 17. Februar 1981 in London, Washington und\nMoskau hinterlegt.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 4. März 1981 (BGBI. II S. 141 ).\nBonn, den 27. Mai 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Demokratischen Republik Madagaskar\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 27. Mai 1981\nIn Antananarivo ist durch Notenwechsel vom\n8. Dezember 1980/9. April 1981 zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Demokratischen Republik Madagaskar unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 3. Juli 1979\n(BGBI. II S. 975) eine Vereinbarung über Finanzielle Zu-\nsammenarbeit getroffen worden. Die Vereinbarung ist\nam 9. April 1981\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 27. Mai 1981\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Klamser","Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juni 1981                        329\nDer Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland                      Antananarivo, den 8. Dezember 1980\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland un-\nter Bezugnahme auf das Protokoll über das Ergebnis der Regierungsverhandlungen\nvom 6. Juni 1980 folgende Vereinbarung über eine Aufstockung des Darlehens für das\nVorhaben „Ausbau der Straße lhosy- Sakaraha (Nationalstraße 7)\" vorzuschlagen:\n1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland geht davon aus, daß die Aufrecht-\nerhaltung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Demokratischen Republik Madagaskar die Grundlage für die-\nse Vereinbarung ist, und ist bereit, das in Artikel 1 des Abkommens zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Demokratischen\nRepublik Madagaskar über Finanzielle Zusammenarbeit vom 3. Juli 1979 genannte\nDarlehen von 36 875 000,- DM (in Worten: sechsunddreißig Millionen achthundert-\nfünfundsiebzigtausend Deutsche Mark) um 5 000 000,- DM (in Worten: fünf Millio-\nnen Deutsche Mark) aufzustocken. Das Darlehen für das Vorhaben „Ausbau der\nStraße lhosy- Sakaraha (Nationalstraße 7)\" erhöht sich damit auf 41 875 000,-DM\n(in Worten: einundvierzig Millionen achthundertfünfundsiebzigtausend Deutsche\nMark).\n2) Im übrigen gelten die Bestimmungen des Abkommens vom 3. Juli 1979 einschließ-\nlich der Berlin-Klausel (Artikel 7) auch für diese Vereinbarung.\nFalls sich die Regierung der Demokratischen Republik Madagaskar mit den in\nNummer 1 und 2 enthaltenen Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note\nund Ihre das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote eine\nVereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer\nAntwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nDr. Peter Scholz\nSeiner Exzellenz\ndem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten\nder Demokratischen Republik Madagaskar\nHerrn Christian Remi Richard\nin Antananarivo\nMinisterium für                                                   (Übersetzung)\nAuswärtige Angelegenheiten\nDer Minister                                   Antananarivo, den 9. April 1981\nSehr geehrter Herr Geschäftsträger,\nSie haben mir mit Datum vom 8. Dezember 1980 das im folgenden wiedergegebene\nSchreiben übersandt:\n(Es folgt der Text der vorstehenden Note.)\nIch beehre mich, Sie davon in Kenntnis zu setzen, daß die Regierung der Demokra-\ntischen Republik Madagaskar diesen Vorschlägen zustimmt.\nGenehmigen Sie, sehr geehrter Herr Geschäftsträger, den Ausdruck meiner vorzüg-\nlichen Hochachtung.\nC. R. Richard\nHerrn von Stechow\nGeschäftsträger a. 1.\nder Bundesrepublik Deutschland\nAntananarivo"]}