{"id":"bgbl2-1981-11-2","kind":"bgbl2","year":1981,"number":11,"date":"1981-04-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1981/11#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1981-11-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1981/bgbl2_1981_11.pdf#page=8","order":2,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens","law_date":"1981-03-13T00:00:00Z","page":168,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["168                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens\nVom 13. März 1981\nDas am 24. Juli 1971 in Paris revidierte Welturheberrechtsabkommen\n(BGBI. 1973 II S. 1069, 1111) ist nach seinem Artikel IX Abs. 2 für die\nDeutsche Demokratische Republik                             am 10. Dezember 1980\nin Kraft getreten.\nDie Deutsche Demokratische Republik hat bei Hinterlegung der Beitritts-\nurkunde die folgende Erklärung zu Artikel XV des Abkommens abgegeben:\n„Die Deutsche Demokratische Republik vertritt hinsichtlich der Zuständigkeit des\nInternationalen Gerichtshofes für Streitfälle, die sich aus der Auslegung oder Anwen-\ndung dieses Abkommens ergeben, die Auffassung, daß in jedem einzelnen Fall die\nZustimmung aller am Streitfall beteiligten Parteien erforderlich ist, um dem Interna-\ntionalen Gerichtshof diesen Fall zur Entscheidung vorzulegen.\"\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n23. September 1980 (BGB!. II S. 1346).\nBonn, den 13. März 1981\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nvan Well\nDer Bundesminister\nfür innerdeutsche Beziehungen\nIn Vertretung\nSpangenberg\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Übereinkommens Nr. 142\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Berufsberatung und die Berufsbildung\nim Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials\nVom 13. März 1981\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 15. Oktober 1980 zu dem Über-\neinkommen Nr. 142 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1975\nüber die Berufsberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschließung\ndes Arbeitskräftepotentials (BGBI. 1980 II S. 1370) wird bekanntgemacht,\ndaß das Übereinkommen nach seinem Artikel 7 Abs. 3 für die\nBundesrepublik Deutschland                                 am 29. Dezember 1981\nin Kraft treten wird. Die Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland\nwurde am 29. Dezember 1980 bei der Internationalen Arbeitsorganisation\nregistriert.\nDas Übereinkommen ist ferner für die\nDeutsche Demokratische Republik                            am         19. Juni 1980\nin Kraft getreten."]}