{"id":"bgbl2-1980-5-8","kind":"bgbl2","year":1980,"number":5,"date":"1980-02-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1980/5#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1980-5-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1980/bgbl2_1980_5.pdf#page=10","order":8,"title":"Bekanntmachung der deutsch-chinesischen Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Suche nach Kohlenwasserstoffen im Ostchinesischen Meer","law_date":"1980-01-10T00:00:00Z","page":70,"pdf_page":10,"num_pages":3,"content":["70                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil II\nArtikel 10                                                          Artikel 11\nDiese Vereinbarung gilt im Einklang mit der bestehenden           Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.\nLage auch für Berlin (West).                                      Sie tritt außer Kraft, wenn die Vertragsparteien sich durch\nBriefwechsel bestätigt haben, daß das Ziel der Zusammenar-\nbeit erreicht worden ist.\nGeschehen zu Beijing (Peking) am 20. November 1979 in\nzwei Urschriften, jede in deutscher und chinesischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDer Bundesminister für Forschung und Technologie\nder Bundesrepublik Deutschland\nHauff\nDer Minister für Erdölindustrie der Volksrepublik China\nSong Zhenming\nBekanntmachung\nder deutsch-chinesischen Vereinbarung\nüber die Zusammenarbeit bei der Suche nach Kohlenwasserstoffen\nim Ostchinesischen Meer\nVom 10. Januar 1980\nIn Peking ist am 20. November 1979 eine Vereinba-\nrung zwischen dem Bundesminister für Forschung und\nTechnologie der Bundesrepublik Deutschland und dem\nMinister für Geologie der Volksrepublik China über die\nZusammenarbeit bei der Suche nach Kohlenwasser-\nstoffen unter Anwendung der isotopengeochemischen\nMethode im Westen des Ostchinesischen Meeres\nunterzeichnet worden. Die Vereinbarung ist nach ihrem\nArtikel 14 Satz 1\nam 20. November 1979\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 10. Januar 1980\nDer Bundesminister\nfür Forschung und Technologie\nIn Vertretung\nHaunschild","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Februar 1980                                      71\nVereinbarung\nzwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Minister für Geologie der Volksrepublik China\nüber die Zusammenarbeit bei der Suche nach Kohlenwasserstoffen\nunter Anwendung der isotopengeochemischen Methode\nim Westen des Ostchinesischen Meeres\nAusgehend von dem Abkommen zwischen den Regierungen          Die Fläche des oben genannten Gebietes beträgt etwa\nder Bundesrepublik Deutschland und tfer Volksrepublik China  22 OOOqkm.\nüber wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit vom\nArtikel 2\n9. Oktober 1978,\nDie Zusammenarbeit verfolgt folgende Ziele:\nder Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für For-     1. lsotopengeochemische Arbeiten zur Suche nach Erdöl und\nschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und        Erdgas im Seegebiet in der Nähe von Wenzhou im Westen\ndem Vorsitzenden der Staatlichen Kommission für Wissen-           des Ostchinesischen Meeres.\nschaft und Technik der Volksrepublik China über die Zusam-\nmenarbeit auf dem Gebiet der Rohstoff- und Materialforschung   2. Gemeinsame isotopengeochemische, geochemische und\nvom 20. November 1979,                                             kohlepetrographische Studien in der Bundesanstalt für\nGeowissenschaften und Rohstoffe an Proben aus dem\nsowie der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für          erdölgenetischen Umfeld in der Nähe des Prospektionsge-\nWirtschaft der Bundesrepublik Deutschland und dem Staatli-         bietes.\nchen Hauptamt für Geologie der Volksrepublik China über die\n3. Interpretation der geochemischen Daten unter Verwen-\nZusammenarbeit auf dem Gebiet der geologischen Wissen-\ndung von vorliegender oder noch auszuführender Seismik.\nschaften und Techniken vom 19. Juni 1979,\n4. Hilfe für die chinesische Seite bei der Aus- und Fortbildung\nin Anbetracht der großen Bedeutung, die der Kohlenwasser-       von Fachleuten in der lsotopengeochemie.\nstoffversorgung bei der wirtschaftlichen Entwicklung eines\nLandes zukommt,\nArtikel 3\nin Kenntnis, daß moderne Technologien wesentliche Bei-        Beide Seiten führen folgende Aufgaben gemeinsam durch:\nträge zum rationelleren und wirtschaftlicheren Auffinden und  1. lsotopengeochemische Prospektion mit einem Gitternetz\nGewinnen von Erdöl und Erdgas leisten können,                     für die Probennahme von 8 km x 8 km.\n2. lsotopengeochemische Untersuchungen mit einem Gitter-\nim Wunsch, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der\nnetz für die Probennahme von 4 km x 4 km in günstigen\nGeowissenschaften zu verstärken und das gegenseitige Ver-\nArealen.\nständnis und die Freundschaft zwischen den Geowissen-\nschaftlern beider Staaten zu vertiefen,                       3. Im Gebiet der Zusammenarbeit oder in dessen Nähe wird\neine Prospektionsbohrung niedergebracht. Die dabei anfal-\nsind der Bundesminister für Forschung und Technologie        lenden Proben werden geochemisch und isotopengeoche-\nder Bundesrepublik Deutschland                     misch untersucht.\nund der Minister für Geologie der Volksrepublik China    4. Aufbau eines Landlabors in der Volksrepublik China für\n1 3C/ 12 C-Analysen an Kohlenwasserstoffen.\nwie folgt übereingekommen:\n5. Erarbeitung eines Datenverarbeitungsprogramms zur Inter-\nArtikel                                pretation und Darstellung der Meßdaten.\nDer Bundesminister für Forschung und Technologie der       6. Im Bereich von Anomalien können geologische und seismi-\nBundesrepublik Deutschland, nachstehend deutsche Seite            sche Erkenntnisse die Größe des Gitternetzes für die Pro-\ngenannt, und der Minister für Geologie der Volksrepublik          bennahme verändern.\nChina, nachstehend chinesische Seite genannt, arbeiten bei\nder Suche von Erdöl und Erdgas unter Anwendung der isoto-        Nach Abschluß der Arbeiten unterzeichnen beide Seiten auf\npengeochemischen Methode im Seegebiet in der Nähe von         der Grundlage weiterer Verhandlungen eine neue Vereinba-\nWenzhou im Westen des Ostchinesischen Meeres zusammen.        rung über eine Detailprospektion und Übersichtsexploration\nsowie über eine Vergrößerung des Off-shore-Untersuchungs-\nDas Untersuchungsgebiet liegt innerhalb der Koordinaten    gebietes.\nder Eckpunkte:\n122°36' östlicher Länge, 28°1 O' nördlicher Breite;                                      Artikel 4\n123°36' östlicher Länge, 28°1 O' nördlicher Breite;              Beide Seiten gehen wie folgt vor:\n122°40' östlicher Länge, 26°00' nördlicher Breite;            1. Eine neue, von deutscher Seite in langjähriger Forschungs-\n121 °40' östlicher Länge, 26°30' nördlicher Breite.               arbeit entwickelte isotopengeochemische Methode wird im","72                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil II\nSeegebiet in der Nähe von Wenzhou im Westen des Ost-            1. Die chinesische Seite übernimmt die Kosten für das Unter-\nchinesischen Meeres angewandt. Für den Fall, daß es im              suchungsschiff, den Umbau des Schiffes, die fachlichen\nGebiet der Zusammenarbeit Voraussetzungen für eine                  Ausrüstungen und Operationen an Bord.\nDetailexploration und Erschließung gibt und dieses Gebiet\n2. Die chinesische Seite übernimmt die Kosten für das Nie-\ninternational ausgeschrieben wird, wird sich die chinesi-\nderbringen einer Prospektionsbohrung.\nsche Seite bei den hierfür zuständigen Stellen dafür einset-\nzen, daß sich deutsche Unternehmen an den Ausschrei-            3. Die deutsche Seite übernimmt die Kosten für die von deut-\nbungen beteiligen können.                                           scher Seite zur Verfügung gestellten fachlichen Ausrüstun-\ngen und Materialien sowie die Kosten des internationalen\n2. Bei den Off-shore-Operationen im Seegebiet in der Nähe\nTransports.\nvon Wenzhou im Westen des Ostchinesischen Meeres lei-\nstet die chinesische Seite den wesentlichen Beitrag unter       4. Die chinesische Seite übernimmt die Kosten für das\nBeteiligung der deutschen Experten. Bei den experimentel-          Gebäude, den Betrieb, die Grundeinrichtung und die von\nlen Studien und Analysen in der Bundesanstalt für Geowis-           beiden Seiten für erforderlich gehaltenen kleineren Geräte\nsenschaften und Rohstoffe leistet die deutsche Seite den           des Landlabors, soweit die chinesische Seite diese Geräte\nwesentlichen Beitrag unter Beteiligung der chinesischen             beschaffen kann.\nExperten.                                                       5. Beide Seiten tragen die Kosten ihrer dienstlichen Nach-\nAuswertung und Interpretation der während der Zusam-               richtenübermittlung selbst.\nmenarbeit anfallenden Daten sowie Aufbau, Erprobung und        6. Bei der Durchführung des Projektes finanziert die entsen-\nBenutzung des Landlabors erfolgen im Rahmen einer                  dende Seite Löhne und Auslandsreisen der eigenen Fach-\ngleichberechtigten Zusammenarbeit.                                 leute. Die Gastgeberseite finanziert Unterkunft und Ver-\npflegung, Transport und medizinische Betreuung der Fach-\nArtikel 5                                  leute der anderen Seite während ihrer Arbeit im Gastgeber-\nland.\nDie Vertreter beider Seiten treffen prinzipiell jedes Jahr ein-\nmal zusammen, um die durchgeführten Arbeiten zu bewerten           7. Die chinesische Seite übernimmt die Kosten für veröffent-\nund insbesondere einen schriftlichen Arbeitsplan für das               lichte und unveröffentlichte Ergebnisse geologischer, litho-\nnächste Jahr aufzustellen und zu genehmigen. Diese Treffen             logischer und geophysikalischer Untersuchungen sowie\nfinden nach Möglichkeit abwechselnd in der Bundesrepublik              die Kosten für Probenmaterialien aus dem Umfeld.\nDeutschland und der Volksrepublik China statt.                     8. Die chinesische Seite trägt die Kosten für den Transport,\nAuf Wunsch einer Seite muß ein Zusammentreffen der Ver-             die deutsche Seite die Kosten für die Analyse der in der\ntreter beider Seiten innerhalb von 60 Tagen stattfinden.               Bundesrepublik Deutschland zu untersuchenden Proben.\nDas erste Treffen ist für 1980 in der Bundesrepublik\nArtikel 9\nDeutschland vorgesehen.\nAuf der Grundlage der Ziele und Aufgaben des gemeinsa-\nmen Projektes sind beide Seiten über eine Dauer des Projek-\nArtikel 6                               tes von drei Jahren übereingekommen. Das Projekt soll im\nApril 1980 beginnen.\nDie deutsche Seite beauftragt die Bundesanstalt für\nGeowissenschaften und Rohstoffe, die chinesische Seite das                                    Artikel 10\nBüro für Meeresgeologische Untersuchungen mit der Durch-              Die Projektbeauftragten legen beiden Seiten folgende ge-\nführung des gemeinsamen Projektes (Projektbeauftragte).            meinsame Abschlußberichte vor:\nDie Projektbeauftragten arbeiten in allen Phasen des Pro-       1 . Bericht über die Ergebnisse der geochemischen Erdölpro-\njektes eng zusammen und benutzen die von chinesischer                  spektion im Seegebiet in der Nähe von Wenzhou im Westen\nSeite erarbeiteten, die Durchführung des Projektes betreffen-          des Ostchinesischen Meeres.\nden geologischen, lithologischen und geophysikalischen\nUnterlagen gemeinsam. Die Projektbeauftragten legen beiden         2. Andere fachliche Berichte von gemeinsamem Interesse.\nSeiten für die jährlichen Treffen gemäß Artikel 5 einen gemein-       Die oben genannten Berichte sind in deutscher und chine-\nsamen Bericht in deutscher und chinesischer Sprache vor.           sischer Sprache zu erstatten.\nDas gesamte Originalmaterial dieses Projektes wird in der\nArtikel 7                              Volksrepublik China aufbewahrt. Die deutsche Seite kann auf\nWunsch Kopien anfertigen. Ein ausreichender Teil der ent-\nDie chinesische Seite stellt folgende wesentliche Ausrü-        nommenen Proben wird zu experimentellen Analysen der\nstung zur Verfügung:                                              deutschen Seite angeboten. Der restliche Teil wird von der chi-\n1. Ein Untersuchungsschiff mit Positionierungsstation.            nesischen Seite aufbewahrt.\n2. Ein Off-shore - Bohrgerät.                                                                Artikel 11\nDie deutsche Seite stellt folgende wesentliche Ausrüstung\nBeide Seiten behandeln die im Rahmen der Zusammenar-\nzur Verfügung:                                                    beit ausgetauschten Informationen und Berichte über die\n1. Ein modernes Probenvorbereitungs- und -analysensystem          Arbeitsergebnisse vertraulich und verpflichten alle an dem\nan Bord.                                                      Forschungsprojekt mitwirkenden Anstalten und Personen zur\nVertraulichkeit.\n2. Wesentliche Großgeräte, die für ' 1 C/ 17 C-Analysen von\ngasförmigen Kohlenwasserstoffen und für die Probenvor-           Die chinesische Seite schützt die im Projekt angewandten\nbereitung in einem Landlabor erforderlich sind.               Techniken und Methoden, die ihr während und nach Beendi-\ngung des Projektes zur weiteren Verwendung zur Verfügung\ngestellt werden. Eine Weitergabe an ausländische Dritte oder\nArtikel 8                              Benutzung außerhalb der Volksrepublik China können nur mit\nZustimmung der deutschen Seite erfolgen.\nAusgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung und des\nbeiderseitigen Nutzens sind beide Seiten über folgende               Die geologischen Ergebnisse und die von chinesischer Seite\nKostenverteilung übereingekommen:                                 zur Verfügung gestellten geologischen und geoohvsikalischen"]}