{"id":"bgbl2-1980-47-9","kind":"bgbl2","year":1980,"number":47,"date":"1980-11-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1980/47#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1980-47-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1980/bgbl2_1980_47.pdf#page=9","order":9,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit","law_date":"1980-10-30T00:00:00Z","page":1421,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. November 1980        1421\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 81\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel\nVom 30. Oktober 1980\nKap Ve rd e hat am 16. Oktober 1979 dem General-\ndirektor des Internationalen Arbeitsamtes notifiziert,\ndaß es sich an das Übereinkommen Nr. 81 der Interna-\ntionalen Arbeitsorganisation vom 11. Juli 1947 über die\nArbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel (BGBI. 1955 II\nS. 584) gebunden betrachtet, dessen Anwendung vor\nErlangung der Unabhängigkeit durch Portugal auf sein\nHoheitsgebiet erstreckt worden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 14. Februar 1980 (BGBI. II\nS. 191 ).\nBonn, den 30. Oktober 1980\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 100\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte\nfür gleichwertige Arbeit\nVom 30. Oktober 1980\nKap V erde hat am 16. Oktober 1979 dem General-\ndirektor des Internationalen Arbeitsamtes notifiziert,\ndaß es sich an das Übereinkommen Nr. 100 der Interna-\ntionalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die\nGleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Ar-\nbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (BGBI. 195611 S. 23)\ngebunden betrachtet, dessen Anwendung vor Erlan-\ngung der Unabhängigkeit durch Portugal auf sein Ho-\nheitsgebiet erstreckt worden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 29. November 1979 (BGBI. II\nS. 1300).\nBonn, den 30. Oktober 1980\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer"]}