{"id":"bgbl2-1980-47-2","kind":"bgbl2","year":1980,"number":47,"date":"1980-11-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1980/47#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1980-47-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1980/bgbl2_1980_47.pdf#page=3","order":2,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände","law_date":"1980-10-23T00:00:00Z","page":1415,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. November 1980                                   1415\nFinanzierungsbeitrags ergebenden Lieferungen und Leistun-           Deutschland gegenüber der Regierung der Republik Ober-\ngen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes Berlin be-        volta innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Ab-\nvorzugt genutzt werden.                                             kommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.\nArtikel 7\nArtikel 8\nMit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hinsichtlich\ndes Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für das Land                Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nBerlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik               Kraft.\nGeschehen zu Ouagadougou am 12. September 1980 in\nzwei Urschriften, jede in deutscher und französischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nBurkhard Ranft\nFür die Regierung der Republik Obervolta\nSanogoh\nBekanntmachu119\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände\nVom 23. Oktober 1980\nDas Übereinkommen vom 29. März 1972 über die völkerrechtliche Haftung\nfür Schäden durch Weltraumgegenstände (BGBI. 197511 S. 1209) ist nach sei-\nnem Artikel XXIV in Kraft getreten für:\nKorea, Republik                                                am 14. Januar 1980\nKorea, Republik hat seine Ratifikationsurkunde an diesem Tage in\nWashington hinterlegt.\nSpanien                                                        am   2. Januar 1980\nSpanien hat seine Ratifikationsurkunde an diesem Tage in Washington\nhinterlegt.\nSyrien                                                         am 6. Februar 1980\nSyrien hat seine Beitrittsurkunde an diesem Tage in Washington hinter-\nlegt.\nTrinidad und Tobago                                            am 8. Februar 1980\nTrinidad und Tobago hat seine Beitrittsurkunde an diesem Tage in\nWashington hinterlegt.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n21. Mai 1980 (BGBI. II S. 696).\nBonn, den 23. Oktober 1980\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer"]}