{"id":"bgbl2-1980-47-16","kind":"bgbl2","year":1980,"number":47,"date":"1980-11-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1980/47#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1980-47-16/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1980/bgbl2_1980_47.pdf#page=14","order":16,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Änderung und Ergänzung des deutsch-japanischen Doppelbesteuerungsabkommens","law_date":"1980-11-04T00:00:00Z","page":1426,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["1426                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil II\nBekanntmachung                                                 Bekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Protokolls                                  über den Geltungsbereich\nzur Änderung und Ergänzung des deutsch-                                 des Übereinkommens Nr. 141\njapanischen Doppelbesteuerungsabkommens                              der Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Verbände ländlicher Arbeitskräfte\nVom 4. November 1980                                   und ihre Rolle in der wirtschaftlichen\nund sozialen Entwicklung\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. September                          Vom 5. November 1980\n1980 zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung\nund Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwi-               Das Übereinkommen Nr. 141 der Internationalen Ar-\nschen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur             beitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Verbände\nVermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern               ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaft-\nvom Einkommen und bei einigen anderen Steuern                  lichen und sozialen Entwicklung (BGBI. 1977 II S. 481)\n(BGBI. 1980 II S. 1182) wird bekanntgemactit, daß das          ist nach seinem Artikel 8 Abs. 3 für\nProtokoll nach seinem Artikel 7 Abs. 2\nItalien                         am 18. Oktober 1980\nam 10. November 1980\nin Kraft getreten.\nin Kraft treten wird.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nDie Ratifikationsurkunden sind am 10. Oktober 1980          Bekanntmachung vom 15. Februar 1980 (BGBI. II\nin Bonn ausgetauscht worden.                                   s. 192).\nBonn, den 4. November 1980                                     Bonn, den 5. November 1980\nDer Bundesminister des Auswärtigen                              Der Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag                                                    Im Auftrag\nDr. Fleischhauer                                              Dr. Fleischhauer\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland,\nder Französischen Republik und des Großherzogtums Luxemburg\nüber die Zusammenarbeit in den Grenzgebieten\nVom 5. November 1980\nDie in Bonn am 16. Oktober 1980 durch Notenwech-\nsel geschlossene Vereinbarung zwischen den Regie-\nrungen der Bundesrepublik Deutschland, der Französi-\nschen Republik und des Großherzogtums Luxemburg\nüber die Zusammenarbeit in den Grenzgebieten ist nach\nihrer Nummer 9 für alle Vertragsparteien\nam 16. Oktober 1980\nin Kraft getreten. Die in Nummer 9 erwähnten Annah-\nmeerklärungen der Regierungen der Französischen Re-\npublik und des Großherzogtums Luxemburg sind der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland am selben\nTage übermittelt worden.\nNachstehend wird die zum Abschluß der Vereinba-\nrung führende Note der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland veröffentlicht.\nBonn, den 5. November 1980\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer"]}