{"id":"bgbl2-1980-39-7","kind":"bgbl2","year":1980,"number":39,"date":"1980-09-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1980/39#page=32","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1980-39-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1980/bgbl2_1980_39.pdf#page=32","order":7,"title":"Bekanntmachung zur Charta der Vereinten Nationen (Berichtigung der deutschen Übersetzung der Charta)","law_date":"1980-08-28T00:00:00Z","page":1252,"pdf_page":32,"num_pages":1,"content":["1252                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil II\nHerauageber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVertagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-\ngen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-\nöffentlicht. Im Bundesgeaetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-\nbarungen, VertrAge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-\nschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-\nlicht.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Ver1ag vor1iegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjähr1ich je 48,- DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für BundesgesetzblAtter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt KOln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dl...r Auegabe: 3,- DM (2,40 DM zuzüglich -,60 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM. Im Bezugspreis                       Bundesanzeiger Yerlagsges.m.b.H. · Poatfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                            Poatvertriebutück · Z 1998 AX · Gebühr bezahlt\nBekanntmachung\nzur Charta der Vereinten Nationen\n(Berichtigung der deutschen Übersetzung der Charta)\nVom 28. August 1980\nDie deutsche Übersetzung des Artikels 40 und des\nAbsatzes 2 des Artikels 62 der Charta der Vereinten Na-\ntionen (BGBI. 1973 II S. 430; 1974 II S. 769) wird wie\nfolgt berichtigt:\nArtikel 40:\n„Artikel 40\nUm einer Verschärfung der Lage vorzubeugen, kann der Si-\ncherheitsrat, bevor er nach Artikel 39 Empfehlungen abgibt\noder Maßnahmen beschließt, die beteiligten Parteien auffor-\ndern, den von ihm für notwendig oder erwünscht erachteten\nvorläufigen Maßnahmen Folge zu leisten. Diese vorläufigen\nMaßnahmen lassen die Rechte, die Ansprüche und die Stel-\nlung der beteiligten Parteien unberührt. Wird den vorläufigen\nMaßnahmen nicht Folge geleistet, so trägt der Sicherheitsrat\ndiesem Versagen gebührend Rechnung.            11\nAbsatz 2 des Artikels 62:\n.,(2) Er kann Empfehlungen abgeben, um die Achtung und\nVerwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für\nalle zu fördern.    11\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 2. Mai 1980 (BGBI. II S. 666).\nBonn, den 28. August 1980\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek"]}