{"id":"bgbl2-1980-24-2","kind":"bgbl2","year":1980,"number":24,"date":"1980-06-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1980/24#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1980-24-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1980/bgbl2_1980_24.pdf#page=1","order":2,"title":"Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu den beiden Gedenkstättenabkommen vom 5. März 1956","law_date":"1980-06-13T00:00:00Z","page":745,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["745\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                               Z 1998 AX\n1980                            Ausgegeben zu Bonn am 19. Juni 1980                                                                                                                      Nr. 24\nTag                                                                                Inhalt                                                                                           Seite\n13.6.80    Erst• GNetz zur lnderung des Gesetz• zu den beiden Gedenkatlttenabkommen vom 5. Mlrz\n1958 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   745\nneu: 2184-2\n13.6.80    Gesetz zum Protokoll vom 22.September 1978 zu dem Abkommen vom 17.Aprll 1959\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung\nder Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen\nsowie verschiedener anderer Steuern • . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . . • . . . . • • • . . . . • . . . . • . . • . . • . • • . . •                                  747\n13.6.80    Gesetz zum Protokoll vom 30. November 1978 zu dem Abkommen vom 11. August 1971\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenouenschaft zur\nVermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom\nVermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . ••• . . . . •• . . . . . . •• • . . . . • . . . .. . .. . .• •• . . . • .. . . .•••.. .• . • • .. .                         750\n13.6.80    GNetz zum Vertrag vom 5. Februar 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Königreich Belgien Ober den Bau und die Unterhaltung einer Autobahnbrücke Ober die Our\nbei StelnebrOck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            752\nneu: 188-24\n4. 6. 80  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Ober die Verhütung, Verfol-\ngung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich\nDiplomaten (Diplomatenschutzkonvention) • • . • . . • • . . • . . . . . . • • • • . • • • • . . • . • . . • . • . • • • • • • . . . . .                                      763\n4. 6. 80  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von\nTieren In landwirtschaftlichen Tierhaltungen • . . . . . . . • . . . . . . . . . • . . . • • . . . . • • • . . • • • • • • • • • . . . . •                                   763\nErstes Gesetz\nzur Änderung des Gesetzes\nzu den beiden Gedenkstättenabkommen vom 5. März 1956\nVom 13. Juni 1980\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates                                                          .,(2) Anstelle der Vergütung nach Artikel 12 Abs. 4\ndas folgende Gesetz beschlossen:                                                                          des Abkommens vom 5. März 1956 zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten\nArtikel 1                                                                      Königreich von Großbritannien und Nordirland, Kana-\nda, Australien, Neuseeland, der Südafrikanischen\nDas Gesetz vom 11. Juni 1957 zu den beiden Abkom-                                                      Union, Indien und Pakistan über die Kriegsgräber, Mi-\nmen vom 5. März 1956 (BGBI. 195711 S. 473) wird wie                                                       litärfriedhöfe und Gedenkstätten des Britischen\nfolgt geändert:                                                                                           Commonwealth im Gebiet der Bundesrepublik\nDeutschland kann der Commonwealth War Graves\n1. An die Bezeichnung wird angefügt:                                                                      Commission die Umsatzsteuer, die sie in Wahrneh-\nmung ihrer Aufgaben für größere Lieferungen und\n\"(Gedenkstättenabkommensgesetz - GedAbkG-)\"                                                           sonstige Leistungen bezahlt hat, aus dem Aufkom-\nmen dieser Steuer auf Antrag in voller Höhe vergütet\nwerden. Die näheren Einzelheiten und die Durchfüh-\n2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:                                                                     rung des Vergütungsverfahrens regelt der Bundes-\nDer derzeitige Text wird Absatz 1. folgender Ab-                                                      minister der Finanzen durch Rechtsverordnung mit\nsatz 2 wird angefügt:                                                                                 Zustimmung des Bundesrates in Anlehnung an die","746                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil II\numsatzsteuertichen Vergütungsregelungen, die für                                Artikel 2\nandere, durch zwischenstaatliche Ver~inbarungen\ngeschaffene Einrichtungen bestehen.\"                       Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das\nLand Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.\n3. In Artikel 2 wird folgender Satz 2 angefügt:\nArtikel 3\n.,Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Geset-\nzes ertassen werden, gelten im land Berlin nach § 14       Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung\ndes Dritten Überteitungsgesetzes...                     In Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 13. Juni 1980\nDer Bundespräsident\nCarstens\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nGenscher\nDer Bundesminister der Finanzen\nMatthöfer"]}