{"id":"bgbl2-1980-23-4","kind":"bgbl2","year":1980,"number":23,"date":"1980-06-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1980/23#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1980-23-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1980/bgbl2_1980_23.pdf#page=23","order":4,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und des deutsch-dänischen Abkommens über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, der Leistungen an Arbeitslose sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen","law_date":"1980-05-29T00:00:00Z","page":743,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Juni 1980              743\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des deutsch-luxemburgischen Abkommens\nüber verschiedene Fragen der Sozialen Sicherheit\nVom 29. Mai 1980\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 27. August 1979 zu dem Abkom-\nmen vom 20. Juli 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über verschiedene\nFragen der Sozialen Sicherheit (BGBI. 1979 II S. 953) wird bekanntgemacht,\ndaß das Abkommen nach seinem Artikel 10 Abs. 2\nam 1. Juli 1980\nin Kraft treten wird.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 19. Mai 1980 in Bonn ausgetauscht wor-\nden.\nBonn, den 29. Mai 1980\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten der Verordnung und des deutsch-dänischen Abkommens\nüber den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen\nbei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit,\nder Leistungen an Arbeitslose sowie der Kosten\nfür verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen\nVom 29. Mai 1980\nAuf Grund des Artikels 5 Abs. 3 der Verordnung vom 18. Dezember 1979 zu\ndem Abkommen vom 27. April 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung des Königreichs Dänemark über den Ver-\nzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit,\nMutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, der Leistungen an Arbeitslo-\nse sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen\n(BGBI. 197911 S. 1344) wird bekanntgemacht, daß die Verordnung nach ihrem\nArtikel 5 Abs. 1\nam 1. April 1980\nin Kraft getreten ist.\nAm selben Tage ist nach seinem Artikel 6 Abs. 1 das deutsch-dänische Ab-\nkommen vom 27. April 1979 in Kraft getreten.\nBonn, den 29. Mai 1980\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek"]}