{"id":"bgbl2-1980-21-6","kind":"bgbl2","year":1980,"number":21,"date":"1980-06-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1980/21#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1980-21-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1980/bgbl2_1980_21.pdf#page=15","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen","law_date":"1980-05-19T00:00:00Z","page":695,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Nr. 21 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Juni 1980                                     695\nBriefwechsel\nden 2. Februar 1979\nExzellenz,\nAnläßlich der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Rechtswahrung bei garan-\ntierten privaten Kapitalanlagen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien, haben die unterzeichnenden\nBevollmächtigten zusätzlich folgende Bestimmung vereinbart, die als integrierter Be-\nstandteil der erwähnten Vereinbarung gelten soll: Investitionen, die im Königreich Sau-\ndi-Arabien die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwick-\nlungsgesellschaft) mbH, Köln, eine Entwicklungsgesellschaft, die ganz im Eigentum\nder Bundesrepublik Deutschland steht, vornimmt, werden im Hinblick auf diese Verein-\nbarung ebenso behandelt, als wenn sie von der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland im Einklang mit Nummer 1 und 2 der erwähnten Vereinbarung garantiert\nworden wären.\nGenehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nPeter Hermes\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Finanzen\nund nationale Wirtschaft\ndes Königreichs Saudi-Arabien\nHerrn Mohammed Abalkhail\n(Übersetzung)\nExzellenz,\nich beehre mich, den Empfang Ihres Briefes vom 2. Februar 1979 zu bestätigen, der\nfolgenden Wortlaut hat:\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nGenehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nMohammed Abalkhail\nBekanntmachung                                                      Bekanntmachua,g\nüber das Inkrafttreten                           über den Geltungsbereich des Obereinkommens\ndes deutsch-malischen Vertrags                                    über die gegenseitige Anerkennung\nüber die Förderung                                   der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen\nund den gegenseitigen Schutz\nvon Kapitalanlagen                                                   Vom 19. Mai 1980\nVom 19. Mai 1980\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Januar                   Das Übereinkommen vom 1. Juli 1969 über die ge-\n1979 zu dem Vertrag vom 28. Juni 1977 zwischen der                  genseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Hand-\nBundesrepublik Deutschland und der Republik Mali über               feuerwaffen (BGBI. 1971 II S. 989) ist nach seinem Ar-\ndie Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapi-                tikel VII Abs. 1 für das\ntalanlagen (BGBI. 1979 II S. 77) wird bekanntgemacht,                  Vereinigte Königreich                 am 1. März 1980\ndaß nach seinem Artikel 13 Abs. 2 der Vertrag - sowie\ndas Protokoll und der Briefwechsel -                                in Kraft getreten.\nam 16. Mai 1980                                  Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nin Kraft getreten sind.                                             Bekanntmachung vom 28. April 1976 (BGB!. II S. 621 ).\nDie Ratifikationsurkunden sind am 16. April 1980 in\nBamako ausgetauscht worden.\nBonn, den 19. Mai 1980                                              Bonn,den 19.M~ 1980\nDer Bundesminister des Auswärtigen                                   Der Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag                                                         Im Auftrag\nVerbeek                                                       Dr. Fleischhauer"]}