{"id":"bgbl2-1980-20-1","kind":"bgbl2","year":1980,"number":20,"date":"1980-05-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1980/20#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1980-20-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1980/bgbl2_1980_20.pdf#page=10","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten","law_date":"1980-05-06T00:00:00Z","page":678,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["678                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil II\n35. In der Vereinbarung Nr. 135 erhält der Absatz 3 folgende         b) dem Vereinigten Königreich mit der Maßgabe, daß\nFassung:                                                           nach Absatz 3 folgender neuer Absatz 4 eingefügt\nwird:\n,,(3) Diese Regelung gilt im Verkehr zwischen der Bun-\n,.(4) Bei Beförderung der Silofahrzeuge auf Seeschif-\ndesrepublik Deutschland und Norwegen sowie dem Ver-\neinigten Königreich.\"                                              fen gilt folgendes:\nDie Silofahrzeuge müssen mit Befestigungseinrich-\n36. In der Vereinbarung Nr. 136 erhält der Absatz 5 folgende            tungen versehen sein, die an der Behälterauflagerung\nFassung: -                                                          oder an dem Fahrzeugrahmen so angebracht sind, daß\ndas Federsystem entlastet und das Silofahrzeug an\n,.(5) Diese Regelung gilt im Verkehr zwischen der Bun-            Deck der Schiffe seemäßig gelascht werden kann.\"\ndesrepublik Deutschland und\nDie bisherigen Absätze 4 und 5 werden Absätze 5\na) der Schweiz,                                                     und6.\"\nBekanntmachuf!g\nOber den Geltungsbereich des Obereinkommens\nzur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten\nzwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten\nVom 6. Mai 1980\nDas Übereinkommen vom 18. März 1965 zur Bei-\nlegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten\nund Angehörigen anderer Staaten (BGBI. 1969 II\nS. 369) ist nach seinem Artikel 68 Abs. 2 für\nNeuseeland                              am 2. Mai 1980\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 23. Mai 1978 (BGBl.11 S. 878).\nBonn, den 6. Mai 1980\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek"]}