{"id":"bgbl2-1980-2-16","kind":"bgbl2","year":1980,"number":2,"date":"1980-01-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1980/2#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1980-2-16/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1980/bgbl2_1980_2.pdf#page=10","order":16,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indonesien über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1979-12-20T00:00:00Z","page":26,"pdf_page":10,"num_pages":2,"content":["26                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil II\nBekanntmachunp\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber internationale Beförderungen\nleicht verderblicher Lebensmittel\nund über die besonderen Beförderungsmittel,\n, die für diese Beförderungen zu verwenden sind\n(ATP)           ,\nVom 20. Dezember 1979\nDas Übereinkommen vom 1. September 1970 über\ninternationale Beförderungen leicht verderblicher\nLebensmittel und über die besonderen Beförderungs-\nmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind\n(ATP) - BGBI. 1974 II S. 565 -, wird nach seinem Arti-\nkel 11 Abs. 2 für\nBelgien                          am 1. Oktober 1980\nVereinigtes Königreich           am 5. Oktober 1980\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 15. Oktober 1979 (BGBI. II\ns. 1150).\nBonn, den 20. Dezember 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indonesien\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 20. Dezember 1979\nIn Jakarta ist am 25. Oktober 1979 ein Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Indonesien über\nFinanzielle Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Das\nAbkommen ist nach seinem Artikel 6\nam 25. Oktober 1979\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 20. Dezember 1979\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Moltrecht","Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1980                                         27\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indonesien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                 b) hat sich bereiterklärt, im Rahmen der bestehenden inner-\nund                                      staatlichen Richtlinien und bei Vorliegen der übrigen Dek-\nkungsvoraussetzungen Bürgschaften für das in der Präam-\ndie Regierung der Republik Indonesien,                      bel erwähnte Vorhaben und seine Finanzierung bis zum\nHöchstbetrag von 217 000 000 DM (zweihundertundsieb-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen              zehn Millionen Deutsche Mark) zu übernehmen.\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik\nIndonesien,\nArtikel 2\nin dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen                 Die Verwendung des obenerwähnten Darlehens sowie die\ndurch partnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festi-        Bedingungen, zu denen es gewährt wird, bestimmen die zwi-\ngen und zu vertiefen,                                                schen dem Darlehensnehmer und der Kreditanstalt für Wie-\nderaufbau abzuschließenden Verträge, die den in der Bundes-\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-         republik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterlie-\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                              gen.\nArtikel 3\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung\nin beiden Ländern beizutragen,                                          Die Regierung der Republik Indonesien stellt die Kreditan-\nstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen\nin Kenntnis, daß das Ministerium für Verkehr der Republik         öffentlichen Ausgaben frei, die bei Abschluß oder Durchfüh•\nIndonesien beabsichtigt, bei der Werft Schlichting GmbH,             rung des in Artikel 2 erwähnten Vertrages in Indonesien erho-\nLübeck-Travemünde, vier Semi-Container-Schiffe zu bestel-            ben werden.\nlen und daß die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frank-                                          Artikel 4\nfurt/Main, beabsichtigt, der Republik Indonesien, vertreten\ndurch das Finanzministerium, nachstehend als „Darlehens-                Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt beson-\nnehmer\" bezeichnet, zur Finanzierung dieser Bestellung ein           deren Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewäh-\nDarlehen bis zur Höhe von 217 000 000 DM (zweihundertund-            rung ergebenden Lieferungen und Leistungen die wirtschaftli-\nsiebzehn Millionen Deutsche Mark) zu gewähren,                       chen Möglichkeiten des Landes Berlin bevorzugt berücksich-\ntigt werden.\nsind wie folgt übereingekommen:                                                               Artikel 5\nDieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht\nArtikel 1                                die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                       Regierung der Republik Indonesien innerhalb von drei Mona-\nten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige\na) stellt sicher, daß die Kreditanstalt für Wiederaufbau das in      Erklärung abgibt.\nder Präambel erwähnte Darlehen zu Bedingungen gewäh-\nren kann, die von beiden Regierungen vereinbart wurden                                      Artikel 6\nund die den internationalen Kriterien für wirtschaftliche           Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nZusammenarbeit entsprechen;                                      Kraft.\nGeschehen zu Jakarta am 25. Oktober 1979 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher, indonesischer und englischer\nSprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nBei unterschiedlicher Auslegung des deutschen und des indo-\nnesischen Wortlauts ist der englische Wortlaut maßgeben.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nGünter Schödel\nLambsdorff\nFür die Regierung der Republik Indonesien\nMochtar KS"]}