{"id":"bgbl2-1980-15-14","kind":"bgbl2","year":1980,"number":15,"date":"1980-04-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1980/15#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1980-15-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1980/bgbl2_1980_15.pdf#page=19","order":14,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung am Grenzübergang Karken","law_date":"1980-03-31T00:00:00Z","page":591,"pdf_page":19,"num_pages":2,"content":["Nr. 15 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. April 1980                                  591\nZu den Artikeln 9 und 10                                             tions and Works oder eine von ihm ermächtigte Per-\nson.\n7. Sachliche oder örtliche Beschränkungen des Geltungs-\nbereichs der Genehmigungen sind auf der Genehmigung\nzu vermerken.                                                  9. Fahrtgenehmigungen haben eine maximale Gültigkeits-\ndauer von drei Monaten.\n8. Die Genehmigungen werden ausgegeben\n-  an Unternehmer für in der Bundesrepublik Deutsch-          10. Die Genehmigungsvordrucke werden von dem nach Arti-\nland zugelassene Kraftfahrzeuge durch den Bundes-              kel 16 gebildeten Gemeinsamen Ausschuß vereinbart.\nminister für Verkehr oder die von diesem beauftragten\nBehörden,\n11. Jede Sendung im gewerblichen Straßengüterverkehr muß\n-  an Unternehmer für in der Republik Zypern zugelasse-           von einem internationalen Frachtbrief (CMR) begleitet\nne Kraftfahrzeuge durch den Minister of Communica-             sein.\nGeschehen zu Nicosia am 6. März 1980 in zwei Urschriften\nin deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nG. Söhnle\nFür die Regierung der Republik Zypern\nP. M. Kazamias\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung\nüber die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung\nam Grenzübergang Karken\nVom 31. März 1980\nAuf Grund des§ 3 Abs. 3 der Verordnung vom 19. November 1979 über die\nZusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung\nam Grenzübergang Karken (BGBI. 1979 II S. 1198) wird hiermit bekanntge-\nmacht, daß die Verordnung nach ihrem § 3 Abs.1\nam 1. März 1980\nin Kraft getreten ist.\nAm gleichen Tag ist auf Grund des Notenwechsels vom 19. Februar 1980\ndie Vereinbarung vom 13. September/5. Oktober 1979 über die Zusammen-\nlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung am Grenz-\nübergang Karken (BGBI. 1979 II S. 1199) in Kraft getreten.\nBonn, den 31 . März 1980\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nLahnstein\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nDr. Hartkopf","592                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-\ngen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-\nöffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-\nbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-\nschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-\nlicht.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2,40 DM zuzüglich -,60 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM. Im Bezugspreis              Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                   Postvertriebsstück· Z 1998 AX · Gebühr bezahlt\nNeuauflagen soeben erschienen!\nFundstellennachweis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1979 - Format DIN A 4 - Umfang 324 Seiten\nDie Neuauflage 1979 weist folgende Vorschriften mit den inzwischen eingetre-\ntenen Änderungen nach:\na) die im Bundesgesetzblatt Teil III enthaltenen,\nb) (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen)\ndie nach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im\nBundesanzeiger verkündeten,\nsoweit sie noch gültig sind.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1979 - Format DIN A 4 - Umfang 432 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und\nihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen\nsowie die Verträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und\nderen Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich - noch in\nKraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\nEinzelstücke können zum Preis von 22,50 DM zuzüglich 2,00 DM Porto und Verpackungsspesen\ngegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „ Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509\nbezogen werden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 6,5 0/o."]}