{"id":"bgbl2-1979-53-8","kind":"bgbl2","year":1979,"number":53,"date":"1979-12-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/53#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-53-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_53.pdf#page=20","order":8,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Mano River Union über Technische Zusammenarbeit","law_date":"1979-11-28T00:00:00Z","page":1352,"pdf_page":20,"num_pages":5,"content":["1352                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Mano Rlver Union\nüber Technische Zusammenarbeit .\nVom 28. November t 979\nIn Freetown ist am 24. November 1978 ein Abkom-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Mano River Union über Techni-\nsche Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Das\nAbkommen ist nach seinem Artikel 9 Abs. 2\nam 22. August 1979\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 28. November 1979\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Moltrecht","Nr. 53 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Dezember 1979                                1353\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\n. und der Mano River Union\nüber Technische Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland         folgende Leistungen. soweit die Projektvereinbarungen nicht\nund                             etwas Abweichendes vorsehen:\ndie Mano River Union                     a) Vergütungen für die entsandten Fachkräfte;\n(im folgenden als „Vertragsparteien\" bezeichnet) -     b) Unterbringung der entsandten Fachkräfte und ihrer\nFamilienmitglieder, soweit nicht die entsandten Fach-\nauf der Grundlage der zwischen den Vertragsparteien             kräfte die Kosten tragen;\nbestehenden freundschaftlichen Beziehungen,                   c) Dienstreisen der entsandten Fachkräfte innerhalb und\naußerhalb der Republik Liberia und der Republik Sierra\nin Anbetracht ihres gemeinsamen Interesses an der Förde-        Leone;\nrung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts der Mit-\ngliedstaaten der Mano River Union und der Bundesrepublik      d) Beschaffung des in Absatz 2 Buchstabe b genannten Mate-\nDeutschland und                                                    rials,\ne) Transport und Versicherung des in Absatz 2 Buchstabe b\nin dem Wunsche, die Beziehungen durch partnerschaftli-          genannten Materials bis zum Standort der Vorhaben; hier-\nche technische Zusammenarbeit zu vertiefen -                       von ausgenommen sind die in Artikel 3 Buchstabe b\ngenannten Abgaben und Lagergebühren,\nsind wie folgt übereingekommen:\nf)   Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräften\nund Wissenschaftlern der Mano River Union entspre-\nArtikel 1\nchend den jeweils geltenden deutschen Richtlinien.\n(1) Die Vertragsparteien arbeiten zur Förderung der wirt-\n(4) Soweit die Projektvereinbarungen nicht etwas Abwei-\nschaftlichen und sozialen Entwicklung der Völker in den\nchendes vorsehen. geht das im Auftrag der Regierung der\nMitgliedstaaten der Mano River Union und in der Bundesre-\nBundesrepublik Deutschland für die Vorhaben gelieferte\npublik Deutschland zusammen.\nMaterial bei seinem Eintreffen in der Republik Liberia oder\n(2) Dieses Abkommen beschreibt die Rahmenbedingungen        der Republik Sierra Leone in das Eigentum der Mano River\nfür die Technische Zusammenarbeit zwischen den Vertrags-       Union über;das Material steht den geförderten Vorhaben und\nparteien. Die Vertragsparteien können ergänzende Überein-      den entsandten Fachkräften für ihre Aufgaben uneinge-\nkünfte über einzelne Vorhaben der Technischen Zusammen-        schränkt zur Verfügung.\narbeit (im folgenden als „Projektvereinbarungen\" bezeichnet)\nschließen. In den Projektvereinbarungen wird die gemein-          (5) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter-\nsame Konzeption des Vorhabens festgelegt, wozu insbeson-      richtet die Mano River Union darüber, welche Träger, Orga-\ndere sein Ziel, die Leistungen der Vertragsparteien, Aufgaben nisationen oder Stellen sie mit der Durchführung ihrer För-\nund organisatorische Stellung der Beteiligten und der zeitli- derungsmaßnahmen für das jeweilige Vorhaben beauftragt.\nche Ablauf gehören.                                           Die beauftragten Träger, Organisationen oder Stellen werden\nim folgenden als „durchführende Stelle\" bezeichnet.\nArtikel 2\nArtikel 3\n(1) Die Projektvereinbarungen können eine Förderung\nLeistungen der Mano River Union:\ndurch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland in fol-\ngenden Bereichen vorsehen:                                    Sie\na) Ausbildungs-, Beratungs-, Forschungs- und sonstige Ein-    a) stellt auf ihre Kosten für die Vorhaben der Mano River\nrichtungen der Mano River Union;                              Union in der Republik Liberia oder der Republik Sierra\nLeone die erforderlichen Grundstücke und Gebäude ein-\nb) Erstellung von Planungen, Studien und Gutachten,\nschließlich deren Einrichtung zur Verfügung, soweit nicht\nc) andere Bereiche der Zusammenarbeit, auf die sich die            die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf ihre\nVertragsparteien einigen.                                     Kosten die Einrichtung liefert;\n(2) Die Förderung kann erfolgen                            b) sorgt dafür, daß das im Auftrag der Regierung der Bundes-\na) durch Entsendung von Fachkräften wie Ausbildern, Bera-          republik Deutschland für die Vorhaben gelieferte Mate-\ntern. Gutachtern. Sachverständigen, wissenschaftlichem        rial von Lizenzen, Hafen-, Ein- und Ausfuhr- und sonsti-\nund technischem Personal, Projektassistenten und Hilfs-       gen öffentlichen Abgaben sowie Lagergebühren befreit\nkräften, das gesamte im Auftrag der Regierung der Bun-        wird und stellt sicher, daß das Material unverzüglich ent-\ndesrepublik Deutschland entsandte Personal wird im fol-       zollt wird. Die vorstehenden Befreiungen gelten auf\ngenden als „entsandte Fachkräfte\" bezeichnet,                 Antrag der durchführenden Stelle auch für in der Repu-\nblik Liberia oder der Republik Sierra Leone beschafftes\nb) durch Lieferung von Material und Ausrüstung (im folgen-         Material;\nden als „Material\" bezeichnet);\nc) trägt die Betriebs- und Instandhaltungskosten für die Vor-\nc) durch Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräf-          haben;\nten und Wissenschaftlern der Mano River Union in der\nd) stellt auf ihre Kosten die jeweils erforderlichen Fach- und\nRepublik Liberia und in der RPpublik Sierra Leone, in der\nHilfskräfte der Mano River Union; in den Projektverein-\nBundesrepublik Deutschland oder in anderen Ländern,\nbarungen soll ein Zeitplan hierfür festgelegt werden;\nd) in anderer geeigneter Weise.\ne) sorgt dafür, daß die Aufgaben der entsandten Fachkräfte\n(3) Die Regierung der BundesrPpublik Deutschland über-           so bald wie möglich durch Fachkräfte der Mano River\nnimmt für die von ihr geförderten Vorhaben auf ihre Kosten         Union fort~eführt werden. Soweit diese Fachkräfte im","1354                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II\nRahmen dieses Abkommens in der Republik Liberia oder                                   Artikel 5\nder Republik Sierra Leone, in der Bundesrepublik               (1) Die Mano River Union sorgt für den Schutz der Person\nDeutschland oder in anderen Ländern aus- oder fortgebil-    und des Eigentums der entsandten Fachkräfte und der zu\ndet werden, benennt sie rechtzeitig unter Beteiligung der   ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder. Hierzu\ndeutschen Auslandsvertretung in Freetown oder der von       gehört insbesondere folgendes:\ndieser benannten Fachkräfte genügend Bewerber für diese\nAus- oder Fortbildung. Sie benennt nur solche Bewerber,     a) Sie gewährt den in Satz 1 genannten Personen die in Num-\ndie sich ihr gegenüber verpflichtet haben, nach ihrer Aus-       mer 8 Absatz 1 des Achten Protokolls vom 9. Juli 1976 zur\noder Fortbildung mindestens fünf Jahre an dem jeweiligen        Mano River Declaration vom 3. Oktober 1973 genannten\nVorhaben zu arbeiten. Sie sorgt für angemessene Bezah-          Vorrechte und Immunitäten;\nlung dieser Fachkräfte;                                     b) sie haftet an Stelle der entsandten Fachkräfte für Schäden,\nf)  erkennt die Prüfungen, die im Rahmen dieses Abkom-              die diese im Zusammenhang mit der Durchführung einer\nmens aus- und fortgebildete Fachkräfte der Mano River            ihnen nach diesem Abkommen übertragenen Aufgabe\nUnion abgelegt haben, entsprechend ihrem fachlichen             verursachen; jede Inanspruchnahme der entsandten Fach-\nNiveau an. Sie eröffnet diesen Personen ausbildungsge-           kräfte ist insoweit ausgeschlossen; ein Erstattungsan-\nrechte Anstellungs- und Aufstiegsmöglichkeiten oder             spruch, auf welcher Rechtsgrundlage er auch beruht, kann\nLaufbahnen;                                                     von der Mano River Union gegen die entsandten Fach-\nkräfte nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit\ng) gewährt den entsandten Fachkräften jede Unterstützung            geltend gemacht werden;\nbei der Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben\nund stellt ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfü- c) sorgt dafür, daß den in Satz 1 genannten Personen jederzeit\ngung;                                                           die ungehinderte Ein- und Ausreise gewährt wird;\nh) stellt sicher, daß die zur Durchführung der Vorhaben        d) sie stellt den in Satz 1 genannten Personen einen Ausweis\nerforderlichen Leistungen fristgerecht erbracht werden,         aus, in dem auf den besonderen Schutz und die Unterstüt-\nsoweit diese nicht von der Regierung der Bundesrepublik         zung, die die Mano River Union und ihre Mitgliedsstaaten\nDeutschland nach den Projektvereinbarungen übernom-             ihnen gewähren, hingewiesen wird.\nmen werden;\n(2) Die Mano River Union sorgt dafür, daß\ni) stellt sicher, daß alle mit der Durchführung dieses Abkom-\nmens und den Projektvereinbarungen befaßten Stellen der     a) von den aus Mitteln der Regierung der Bundesrepublik\nMano River Union. der Republik Liberia und der Repu-             Deutschland an entsandte Fachkräfte für Leistungen im\nblik Sierra Leone rechtzeitig und umfassend über deren           Rahmen dieses Abkommens gezahlten Vergütungen\nInhalt unterrichtet werden.                                      keine Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben in der\nRepublik Liberia oder der Republik Sierra Leone erhoben\nwerden; das gleiche gilt für Vergütungen an Firmen. die\nim Auftrag der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nArtikel 4\nland Förderungsmaßnahmen im Rahmen dieses Abkom-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland sorgt            mens durchführen;\ndafür, daß die entsandten Fachkräfte verpflichtet werden,      b) den in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen während der\na) nach besten Kräften im Rahmen der über ihre Arbeit               Dauer ihres Aufenthalts die abgaben- und kautionsfreie\ngetroffenen Vereinbarungen zur Erreichung der in Arti-          Einfuhr und Ausfuhr der zu ihrem eigenen Gebrauch\nkel 55 der Charta der Vereinten Nationen festgelegten           bestimmten Gegenstände gestattet wird; dazu gehören\nZiele beizutragen;                                              auch je Haushalt ein Kraftfahrzeug, ein Kühlschrank, eine\nTiefkühltruhe, eine Waschmaschine, ein Herd, ein Rund-\nb) sich nicht in die inneren Angelegenheiten der Mano River         funkgerät, ein Fernsehgerät, ein Plattenspieler, ein Ton-\nUnion und ihrer Mitgliedsstaaten einzumischen;                  bandgerät, kleinere Elektrogeräte sowie je Person ein Kli-\nc) die Gesetze der Republik Liberia und der Republik Sierra         magerät, ein Heizgerät, ein Ventilator und eine Foto- und\nLeone zu befolgen und Sitten und Gebräuche der beiden           Filmausrüstung; die abgaben- und kautionsfreie Einfuhr\nLänder zu achten;                                               und Ausfuhr von Ersatzgegenständen ist ebenfalls gestat-\ntet, wenn die eingeführten Gegenstände unbrauchbar\nd) keine andere wirtschaftliche Tätigkeit als die auszuüben.       geworden oder abhanden gekommen sind;\nmit der sie beauftragt sind;\nc) den in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen die Einfuhr\ne) mit den amtlichen Stellen der Mano River Union, der\nvon Medikamenten, Lebensmitteln, Getränken und ande-\nRepublik Liberia und der Republik Sierra Leone vertrau-\nren Verbrauchsgütern im Rahmen ihres persönlichen\nensvoll zusammenzuarbeiten.                                     Bedarfs gestattet wird,\n(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland sorgt       d) den in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen gebühren- und\ndafür, daß vor Entsendung einer Fachkraft die Zustimmung            kautionsfrei die erforderlichen Sichtvermerke, Arbeits-\nder Mano River Union eingeholt wird. Die durchführende              und Aufenthaltsgenehmigungen erteilt werden.\nStelle bittet die Mano River Union unter Übersendung des\nLebenslaufs um Zustimmung zur Entsendung der von ihr aus-                                 Artikel 6\ngewählten Fachkraft. Geht innerhalb von zwei Monaten\nkeine ablehnende Mitteilung der Mano River Union ein, so          Die Mano River Union stellt durch entsprechende Verein-\ngilt dies als Zustimmung.                                      barungen mit ihren Mitgliedsstaaten, die als Anlagen\nBestandteil dieses Abkommens sind, sicher, daß die in Arti-\nkel 3 Buchstabe b genannten Leistungen erbracht und die in\n(3) Wünscht die Mano River Union die Abberufung einer        Artikel 5 genannten Vorrechte und Immunitäten, Ausnah-\nentsandten Fachkraft, so wird sie frühzeitig mit der Regie-    men und Erleichterungen gewährt werden.\nrung der Bundesrepublik Deutschland Verbindung aufneh-\nmen und die Gründe für ihren Wunsch darlegen. In gleicher\nArtikel 7\nWeise wird die Regierung der Bundesrepublik Deutschland,\nwenn eine entsandte Fachkraft von deutscher Seite abberu-          Dieses Abkommen gilt auch für die bei seinem Inkrafttre-\nfen wird, dafür sorgen, daß die Mano River Union so früh wie    ten bereits begonnenen Vorhaben der Technischen Zusam-\nmöglich darüber unterrichtet wird.                              menarbeit der Vertragsparteien.","Nr. 53 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Dezember 1979                                  1355\nArtikel 8                                  (2) Jede Vertragspartei notifiziert der anderen Vertrags-\npartei, daß die notwendigen Voraussetzungen für das Inkraft-\nDieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern\ntreten dieses Abkommens erfüllt sind. Das Abkommen tritt\nnicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegen-\nmit dem Datum der letzten Notifizierung in Kraft.\nüber der Mano River Union innerhalb von drei Monaten\nnach Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige Erklä-\nrung abgibt.                                                       (3) Das Abkommen gilt für einen Zeitraum von fünf Jah-\nArtikel 9                               ren. Es verlängert sich danach stillschweigend um jeweils ein\nJahr, es sei denn, daß eine der Vertragsparteien es drei\n(1) Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkom-       Monate vor Ablauf des jeweiligen Zeitabschnitts schriftlich\nmens sind:                                                      kündigt.\na) die Erfüllung der deutschen innerstaatlichen Vorausset-\nzungen,                                                        (4) Nach Ablauf dieses Abkommens gelten seine Bestim-\nb) der Abschluß der in Artikel 6 genannten Vereinbarun-         mungen für die begonnenen Vorhaben der Technischen\nZusammenarbeit weiter.\ngen.\nGeschehen zu Freetown am 24. November 1978 in je zwei\nUrschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nKlaus Sommer\nFür die Mano River Union\nErnest Eastman\nDer Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland\nFreetown, den 31. Juli 1979\nHerr Generalsekretär,\nich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf Artikel 9\nAbsatz 1 Buchstabe a des Abkommens zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Mano River\nUnion vom 24. November 1978 über Technische Zusammen-\narbeit mitzuteilen, daß die erforderlichen innerstaatlichen\nVoraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens auf\nseilen der Bundesrepublik Deutschland erfüllt sind.\nSobald mir die entsprechende Erklärung Ihrer Seite vor-\nliegt, werde ich Ihnen den Tag des Eingangs mitteilen.\nGenehmigen Sie, Herr Generalsekretär, die Versicherung\nmeiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nH. Graf von Bassewitz\nHerrn Generalsekretär\nDr. Ernest Eastman\nMano River Union\nFreetown","1356                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II\n(Ü bersel zu n g)                                                     (Übersetzung)\nMano River Union                                                      Aktenzeichen: 15295/4/Vol. 9 (3222)\nAmt des Generalsekretärs                                                                                      Freetown, 25. Juli 1979\nSG-1459/H-1 /'79                                21. August 1979\nHerr Botschafter,\nich freue mich, hiermit die Verbalnote 15295/4/                      Das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten der\nVol. 9 (3222) des Ministeriums der Aus,värtigen Angelegen-            Republik Sierra Leone beehrt sich, unter Bezugnahme auf das\nheiten der Republik Sierra Leone sowie die Verbalnote                 Schreiben des Sekretariats der Mano River Union vom\n14139/2-5 des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenhei-              23.Juli 1979 - DSG-1246/H/-t/'79 - zu bestätigen, daß die\nten der Republik Liberia zu übermitteln, die beide das am             Regierung der Republik Sierra Leone das am 24. November\n24. November 1978 unterzeichnete Abkommen über Techni-                1978 in Freetown in zwei Urschriften, jede in deutscher und\nsche Zusammenarbeit zwischen Ihrer Regierung und der                 englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen ver-\nMano River Union bestätigen. Sie entsprechen Artikel 6 des            bindlich ist, unterzeichnete Abkommen zwischen der Mano\ngenannten Abkommens. Unter Hinweis auf Artikel 9                      River Union und der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nAbsatz 2 Ziffer ii bestätige ich hiermit, daß Ihr Schreiben vom       land über Technische Zusammenarbeit, insbesondere dessen\n31. Juli 1979 und die oben genannte Verbalnote der Mitglied-          Artikel 3, 5 und 6, billigt.\nstaaten die Erfüllung der Voraussetzungen für das Inkrafttre-\nten darstellen.                                                         Eine Abschrift dieser Note ist an die Botschaft der Bundes-\nrepublik Deutschland gesandt worden, damit diese über die\nIch wäre deshalb dankbar, wenn Sie den Empfang so bald            oben erfolgte Bestätigung in geeigneter Weise in Kenntnis\nwie möglich bestätigten.                                             gesetzt ist.\nGenehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung mei-              Das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten der\nner ausgezeichnetsten Hochachtung.                                   Republik Sierra Leone benutzt diesen Anlaß, das Sekretariat\nder Mano River Union erneut seiner ausgezeichnetsten\nErnest Eastman          Hochachtung zu versichern.\nGeneralsekretär\n(L. S.)\nBotschafter H. Graf von Bassewitz\nBotschaft der Bundesrepublik Deutschland\nSantanno House                                                       An das Sekretariat\nHowe Street                                                          der Mano River Union\nFreetown                                                             Freetown\n(Übersetzung)\nAktenzeichen: 14139/2-5                                              Der Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland\nDas Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten der\nRepublik Liberia beehrt sich, unter Bezugnahme auf das                                            Freetown, den 11. September 1979\nSchreiben des Sekretariats der Mano River Union vom\n23. Juli 1979 Nr. DSG-1247 /H- 1/'79 zu bestätigen, daß die\nRegierung der Republik Liberia das am 24. November 1978 in          Pol. 323\nFreetown in zwei Urschriften, jede in deutscher und engli-\nscher Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbind-\nlich ist, unterzeichnete Abkommen zwischen der Mano River           Herr Generalsekretär,\nUnion und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nüber Technische Zusammenarbeit, insbesondere dessen Arti-              ich beehre mich, Ihnen zu bestätigen, daß ich Ihr Schreiben\nkel 3, 5 und 6, billigt.                                            SG-1459/H-1'79 vom 21. August 1979 mit zwei Anlagen am\nDas Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten der               22. August 1979 erhalten habe und daß somit das Abkommen\nRepublik Liberia übermittelt hiermit eine Abschrift dieser           zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nNote mit der Bitte an das Sekretariat der Mano River Union,          und der Mano River Union über Technische Zusammenar-\ndiese an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in            beit vom 24. November 1978 gemäß Artikel 9, Absatz 2 diesc>s\nSierra Leone weiterzuleiten, damit die Botschaft über die            Abkommens am 22. August 1979 in Kraft gPtreten ist.\noben erfolgte Bestätigung in geeigneter Weise in Kenntnis              Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, die Versicherung\ngesetzt wird.                                                        meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nDas Ministerium der Auswärtigen Angelegc>nheiten der\nRepublik Liberia benutzt diesen Anlaß, das Sekretariat der                                    Hennecke Graf von Bassewitz\nMano River Union erneut seiner ausgezeichnetsten Hochach-                                                   Botschafter\ntung und Wertschätzung zu versichern.\n(L S.)\nAn das Sekretariat                                                  Herrn Gc>neralsekretär\nder Mano River Union                                                Dr. Ernest Eastman\nFreetown                                                            Mano Rivc>r Union\nSierra Leone                                                         Freetown"]}