{"id":"bgbl2-1979-51-18","kind":"bgbl2","year":1979,"number":51,"date":"1979-12-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/51#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-51-18/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_51.pdf#page=16","order":18,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Abschaffung der Zwangsarbeit","law_date":"1979-11-29T00:00:00Z","page":1300,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["1300                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bun-\ndesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen,\nAnordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekannt-\nmad:iungen veröffentlid:it. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden\nvölkerred:itlid:ie Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und\ndie dazu gehörenden Red:itsvorsd:iriften und Bekanntmad:iungen\nsowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonne-\nment. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10.\njeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonne-\nmentsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener\nAusgaben: Bundesgesetzblatt Postfad:i 13 20, 5300 Bonn 1, Tel.\n(0 22 21) 23 80 61 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlid:i je 48,- DM.\nEinzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglid:i Ver•\nsandkosten. Dieser Preis gilt aud:i für Bundesgesetzblätter, die\nvor dem 1, Juli 1918 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen\nVoreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausred:inung.\nPreis dieser Ausgabe: t,70 DM (1,20 DM zuzüglich -,50 DM\nVersandkosten), bei Lieferung gegen Vo,ausredmung 2,20 DM.             Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Poslladl 13 20 • S300 Bonn l\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der ange-\nwandte Steuersatz beträgt 6,5 °/,.                                           Postvertriebsstlldt • Z 1998 AX • Gebühr bezahlt\nBekanntmachung                                                 Bekanntmachung\nüber den Geltungsbereich                                       über den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens Nr. 100                                     des Übereinkommens Nr. 105\nder Internationalen Arbeitsorganisation                          der Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Gleichheit des Entgelts                           über die Abschaffung der Zwangsarbeit\nmännlicher und weiblicher Arbeitskräfte                                       Vom 29. November 1979\nfür gleichwertige Arbeit\nVom 29. November 1979                           Das Übereinkommen Nr. 105 der Internationalen\nArbeitsorganisation vom 25. Juni 1957 über die\nAbschaffung der Zwangsarbeit (BGBI. 1959 II S. 441)\nwird nach seinem Artikel 4 Abs. 3 für\nDas Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen                     Swasiland                           am       28. Februar 1980\nArbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die\nGleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher                   in Kraft trefen.\nArbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (BGBI. 1956 II                 Folgende Staaten haben an den nachstehend aufge-\nS. 23) wird nach seinem Artikel 6 Abs. 3 für                        führten Tagen dem Generaldirektor des Internationa-\nMarokko                                       am 11. Mai 1980    len Arbeitsamtes notifiziert. daß sie sich an das Über-\neinkommen gebunden betrachten, dessen Anwen-\nin Kraft treten.                                                    dung vor Erlangung der Unabhängigkeit durch Portu-\nDie Komoren haben am 23. Oktober 1978 dem                        gal bzw. durch Frankreich auf ihr Hoheitsgebiet\nGeneraldirektor des Internationalen Arbeitsamtes                   erstreckt worden war:\nnotifiziert. daß sie sich an das Übereinkommen gebun-                 Kap Verde                           am            3. April 1979\nden betrachten, dessen Anwendung vor Erlangung                        Komoren                             am      23. Oktober 1978\nder Unabhängigkeit durch Frankreich auf ihr\nHoheitsgebiet erstreckt worden war.                                   Das Übereinkommen ist am 19. April 1979 von Sin-\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die                   gapur gekündigt worden. Es wird daher nach seinem\nBekanntmachung vom 25. Mai 1979 (BGBI. II S. 658).                  Artikel 5 Abs. 1 für\nSingapur                            am          19. April 1980\naußer Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 25. Mai 1979 (BGBI. II S. 659).\nBonn, den 29. November 1979                                       Bonn, den 29. November 1979\nDer Bundesministe.r des Auswärtigen                              Der Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag                                                       Im Auftrag\nVerbeek                                                          Verbeek"]}