{"id":"bgbl2-1979-51-1","kind":"bgbl2","year":1979,"number":51,"date":"1979-12-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/51#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-51-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_51.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße","law_date":"1979-11-16T00:00:00Z","page":1286,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1286                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens\nüber die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße\nVom 16. November 1979\nDas Europäische Übereinkommen vom 30. Septem-\nber 1957 über die internationale Beförderung gefähr-\nlicher Güter auf der Straße (ADR) - BGBI. 1969 II\nS. 1489 - ist nach seinem Artikel 7 Abs. 2 für\nUngarn                          am 19. August 1979\nin Kraft getreten.\nUngarn hat bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde\nam 19. Juli 1979 erklärt. daß es sich nicht an die\nBestimmungen des Artikels 11 des Übereinkommens\nbetreffend obligatorische Schiedsverfahren gebunden\nbetrachtet.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom t 2. April 1979 (BGBI. II\ns. 375).\nBonn. den 16. November 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indonesien\nüber Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung\nund technologischen Entwicklung\nVom 16. No,·ember 1979\nIn Jakarta ist am 20. März 1979 ein Abkommen zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indonesien über\nZusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung\nund technologischen Entwicklung unterzeichnet wor-\nden. Das Abkommen ist nach seinem Artikel 14 Abs. 1\nam 6. November 1979\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 16. November 1979\nDer Bundesminister\nfür Forschung und Technologie\nIn Vertretung\nHaunschild"]}