{"id":"bgbl2-1979-47-6","kind":"bgbl2","year":1979,"number":47,"date":"1979-11-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/47#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-47-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_47.pdf#page=10","order":6,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Malawi über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1979-10-29T00:00:00Z","page":1182,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["1182                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Malawl\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 29. Oktober 1979\nIn Lilongwe ist durch Notenwechsel vom\n9. Mai/6. Juni 1979 zwischen der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRepublik Malawi - unter Bezugnahme auf die\nAbkommen vom 1. April 1976 (BGBI. 1976 II S. 1006)\nund vom 17. November 1977 (BGBI. 1978 II S. 148) -\neine Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit\ngetroffen worden. Die Vereinbarung ist\nam 6. Juni 1979\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 29. Oktober 1979\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Klamser\n(Übersetzung)\nDer Botschafter            Blantyre, den 9. Mai 1979  Der Finanzminister                      Lilongwe, 6. Juni 1979\nder Bundesrepublik Deutschland\nWi 444.00/10 MA W\nHerr Minister,                                                   Exzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bun-           Ich beehre mich, Bezug zu nehmen auf den Brief Ihrer\ndesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf das Abkom-          Exzellenz vom 9. Mai 1979, Wi 444.00/10 MAW, über die\nmen vom 1. April 1976 zwischen unseren beiden Regierun-          Finanzielle Hilfe für das Projekt „Site and Service Scheme\ngen über Kapitalhilfe und unter Bezugnahme auf das Abkom-        South Lunzu\", der wie folgt lautet:\nmen vom 17. November 1977 und das Protokoll über die\ndeutsch-malawischen        Regierungsverhandlungen         vom\n16. November 1977 folgende Vereinbarung über das Projekt\n,,Site and Service Scheme South Lunzu\" vorzuschlagen:\n1. Für das Vorhaben „Site and Service Scheme South Lunzu\"                (Es folgt der Text der nebenstehenden Note.)\nwird der bereitgestellte Betrag von 7 400 000,- DM (in\nWorten: sieben Millionen vierhunderttausend Deutsche\nMark) um einen Finanzierungsbeitrag bis zu 2 000 000,-\nDM (in Worten: zwei Millionen Deutsche Mark) erhöht.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs\nerwähnten Abkommens vom 1. April 1976 einschließlich\nder Berlin-Klausel (Artikel 7) sowie des Abkommens vom\n17. November 1977 auch für diese Vereinbarung.\nFalls sich die Regierung der Republik Malawi mit den in          Ich freue mich, bestätigen zu können, daß der Inhalt der\nden Nummern t und 2 gemachten Vorschlägen einverstan-            Nummern 1 und 2 für die Regierung der Republik Malawi\nden erklärt. werden diese Note und die das Einverständnis        annehmbar ist und daß Ihre Note und diese Antwortnote dar-\nIhrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote eine         auf eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierun-\nVereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden,         gen darstellt. die mit dem heutigen Tage in Kraft tritt.\ndie mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.                                                    Hochachtungsvoll\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner                                                E. C. I. Bwanali\nausgezeichnetsten Hochachtung.                                                                       -Minister der Finanzen\nDr. E. Holtermann\nSeiner Exzellenz dem Botschafter\nDem Finanzminister der Republik Malawi                          Botschaft der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Edward Bwanali, M.P.                                      P. 0. Box 5695\nLilongwe                                                        Limbe"]}