{"id":"bgbl2-1979-46-6","kind":"bgbl2","year":1979,"number":46,"date":"1979-11-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/46#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-46-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_46.pdf#page=6","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)","law_date":"1979-10-15T00:00:00Z","page":1150,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["1150                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil 'II\nBekanntmadlung                                           Bekanntmachung\nüber den Geltungsbereidl                    über den Geltungsbereich des Obereinkommens\nder Satzung der Europäischen Kommission                        über internationale Beförderungen\nzur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche                         leimt verderblicher Lebensmittel\nund über die besonderen Beförderungsmittel,\nVom 15. Oktober 1979\ndie für diese Beförderungen zu verwenden sind\n(ATP)\nVom 15. Oktober 1979\nDie Satzung der Europäischen Kommission zur               Das Ubereinkommen vom 1. September 1970 über\nBekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom                 internationale Beförderungen leicht verderblicher\n11. Dezember 1953 in der durch den Rat der Organi-        Lebensmittel und über die besonderen Beförderungs-\nsation auf seiner 39. Tagung in Rom vom 15. bis           mittel, die für diese Beförderungen zu verwenden\n26. Oktober 1962 genehmigten Fassung (BGBI. 1975 II       sind (ATP) - BGBI. 1974 II S. 565 - , wird nach\nS. 625) ist nach ihrem Artikel XV Abs. 1 für              seinem Artikel 11 Abs. 2 für\nSpanien                       am 20. Dezember 1978        Norwegen                         am 14. Juli 1980\nin Kraft getreten.                                        in Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die            Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\nBekanntmachung vom 4. September 1975 (BGBI. II · die Bekanntmachung vom 21. März 1979 (BGBI. II\ns. 1416).                                                 s. 333).\nBonn, den 15. Oktober 1979                                Bonn, den 15. Oktober 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen                        Der Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag                                                Im Auftrag\nDr. Fl eis chha ue r                                     Dr. Fleischhauer\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwisdlen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Malawi\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 16. Oktober 1979\nIn Blantyre ist am 3. September 1979 ein Abkom-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik\nMalawi über Finanzielle Zusammenarbeit unter-\nzeichnet worden. Das Abkommen ist nach seinem\nArtikel 8\nam 3. September 1979\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 16. Oktober 1979\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Moltrecht"]}