{"id":"bgbl2-1979-40-18","kind":"bgbl2","year":1979,"number":40,"date":"1979-09-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/40#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-40-18/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_40.pdf#page=29","order":18,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen","law_date":"1979-08-23T00:00:00Z","page":1013,"pdf_page":29,"num_pages":1,"content":["Nr. 40 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. September 1979      1013\nBekanntmachung\ntlber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber die Rettung und Rückführung von Raumfahrern\nsowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen\nVom 23. August 1979\nDas Ubereinkommen vom 22. April 1968 über die\nRettung und Rückführung von Raumfahrern sowie\ndie Rückgabe von in den Weltraum gestarteten\nGegenständen (BGBI. 1971 II S. 237) ist nach seinem\nArtikel 7 Abs. 4 durch Hinterlegung der Ratifika-\ntionsurkunde in Washington und Moskau für\nPeru                              am 21. März 1979\nin Kraft getreten.\nPeru hat seine Ratifikationsurkunde am 3. Mai\n1979 auch in London hinterlegt.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 17. Januar 1979 (BGBI. II\ns. 76).\nBonn, den 23. August 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwisdlen der Regierung der Bundesrepublik Deutsdlland\nund der Regierung der Republik Botsuana\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 23. August 1979\nIn Gaborone ist am 30. Juli 1979 ein Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Bot-\nsuana über Finanzielle Zusammenarbeit unterzeich-\nnet worden. Das Abkommen ist nach seinem Arti-\nkel 8\nam 30. Juli 1979\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 23. August 1979\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Moltrecht"]}