{"id":"bgbl2-1979-40-15","kind":"bgbl2","year":1979,"number":40,"date":"1979-09-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/40#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-40-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_40.pdf#page=26","order":15,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kenia über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1979-08-23T00:00:00Z","page":1010,"pdf_page":26,"num_pages":2,"content":["1010                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II\nBekanntmadtung                                            Bekanntmachung\nüber den Geltungsbereidl des Abkommens                   über den Geltungsbereidl des Abkommens\nüber die Gründung eines Rates                             über den Zollwert der Waren\nfür die Zusammenarbeit\nauf dem Gebiete des Zollwesens                                  Vom 23. August 1979\nVom 23. August 1979\nDas Abkommen vom 15. Dezember 1950 über den\nDas Abkommen vom 15. Dezember 1950 über die           Zollwert der Waren (BGBI. 1952 II S. 1, 8) mit sei-\nGründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf          nen Änderungen vom 7. Juni 1967 (BGBL 1969 II\ndem Gebiete des Zollwesens (BGBI. 1952 II S. 1, 19)      S. 1947) ist nach seinem Artikel XV Buchstabe c für\nist nach seinem Artikel XVIII Buchstabe c für\nAlgerien                    am 18. November 1977\nSambia                     am 27. September 1978\nin Kraft getreten.                                       in Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die          Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 13. Juni 1979 (BGBI. II S. 751).      Bekanntmachung vom 3. Januar 1979 (BGBI. II S. 43).\nBonn, den 23. August 1979                                Bonn, den 23. August 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen                      Der Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag                                               Im Auftrag\nVerbeek                                                  Verbeek\nBekanntmadlung\nder Vereinbarung zwisdlen der Regierung der Bundesrepublik Deutsdlland\nund der Regierung der Republik Kenia\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 23. August 1979\nIn Nairobi ist durch Notenwechsel vom 26. Juni/\n18. Juli 1979 zwischen der Regierung der Bundesre-\npublik Deutschland und der Regierung der Republik\nKenia - unter Bezugnahme auf das Abkommen vom\n25. Januar 1978 (BGBI. II S. 293) - eine Vereinba-\nrung über Finanzielle Zusammenarbeit getroffen\nworden. Die Vereinbarung ist\nam 18. Juli 1979\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 23. August 1979\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Moltrecht","Nr. 40-Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. September 1979                                   1011\n(Ubersetzw,g}\nDer Botschafter                                    Büro des Vizepräsidenten und Finanzministerium\nder Bundesrepublik Deutschland                                Bezugnummer DV 76/78/01            Schatzministerium\nNairobi, den 26. Juni 1979                                     Postfach 30007, Nairobi\nKenia\n18. Juli 1979\nHerr Staatssekretär,                                          Exzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der             ich beehre mich, Bezug zu nehmen auf Ihren Brief vom\nBundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf das           26. Juni 1979 bezüglich einer Ausweitung des Kredites,\nAbkommen zwischen unseren beiden Regierungen vom              der für das Projekt \"Upper Tana ReservoirN bereitgestellt\n25. Januar 1978 über Kapitalhilfe und die Agreed Minutes      worden war und der wie folgt lautet:\nvom 15. März 1978 folgende Vereinbarung über die Auf-\nstockung des Darlehens der Kreditanstalt für Wiederauf-\nbau, Frankfurt/Main, für das Vorhaben \"Upper Tana\nReservoiru vorzuschlagen:\n1. In Ergänzung des oben aufgeführten Abkommens über                  (Es folgt der Text der nebenstehenden Note.)\nKapitalhilfe ermöglicht es die Regierung der Bundesre-\npublik Deutschland der Regierung der Republik Kenia,\nbei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt/\nMain, für das Vorhaben \"Upper Tana Reservoiru ein\nweiteres Darlehen bis zu 7 000 000,- DM (in Worten:\nsieben Millionen Deutsche Mark) aufzunehmen. Damit\nsteht insgesamt für das Projekt ein Betrag von bis zu\n89 266 000,- DM (in Worten: neunundachtzig Millio-\nnen    zweihundertsechsundsechzigtausend        Deutsche\nMark) zur Verfügung.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs\nerwähnten Abkommens vom 25. Januar 1978 über\nKapitalhilfe einschließlich der Berlin-Klausel (Arti-\nkel 7) auch für diese Vereinbarung.\nFalls sich die Regierung der Republik Kenia mit den in       Ich freue mich, bestätigen zu können, daß der vorste-\nNummer 1 und 2 gemachten Vorschlägen einverstanden            hende Text für die Regierung der Republik Kenia akzep-\nerklärt, werden diese Note und die das Einverständnis         tabel ist und daß Ihr eingangs erwähnter Brief und mein\nIhrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote            Antwortschreiben darauf ein Abkommen zwischen unse-\neine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen         ren beiden Regierungen darstellen, welches mit dem\nbilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft          Datum meines Antwortschreibens in Kraft tritt.\ntritt.\nGenehmigen Sie, Herr Staatssekretär, die Versicherung        Ich versichere Sie, Exzellenz, des Ausdrucks meiner\nmeiner ausgezeichnetsten Hochachtung.                         vorzüglichsten Hochachtung.\nDr. A l f r e d K ü h n                                               N. N gang a\nHerrn\nNicholas Nganga\nStaatssekretär                                                S. E. Dr. A. Kühn\nim Amt des Vizepräsidenten                                    Botschafter\nund Finanzministerium                                         Botschaft der Bundesrepublik\nder Republik Kenia                                            Deutschland\nNairobi                                                       Nairobi"]}