{"id":"bgbl2-1979-39-2","kind":"bgbl2","year":1979,"number":39,"date":"1979-09-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/39#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-39-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_39.pdf#page=3","order":2,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Indien über die Änderung des Abkommens über Technische Zusammenarbeit","law_date":"1979-08-08T00:00:00Z","page":971,"pdf_page":3,"num_pages":2,"content":["Nr. 39 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. September 1979      9'1t\nBekanntmadmng\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsdlland\nund der Regierung von Indien\nüber die Änderung des Abkommens über Technische Zusammenarbeit\nVom 8. August 1979\nIn Neu Delhi ist durch Notenwechsel vom 8. Fe-\nbruar/1. März 1979 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung von\nIndien eine Vereinbarung über die Änderung des\nAbkommens über Technische Zusammenarbeit vom\n31. Dezember 1971 (BGBl. 1972 II S. 1620) getroffen\nworden. Die Vereinbarung ist\nam 1. März 1979\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 8. August 1979\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Moltrecht","972                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II\n(Ubersetzung)\nBotschaft                                                       M. M. S. Srivastava           Nr. F. 24/23/78-IA-EEC-I\nder Bundesrepublik Deutschland                                  Joint Secretary               Regierung von Indien\nWirtschaftsministerium\nNeu Delhi\nEZ 445.10                                                                                      Neu Delhi, den 1. März 1979\nder Geschäftsträger .a. i.\nNeu Delhi, den 8. Februar 1979\nHerr Staatssekretär,                                            Exzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der                Ich beehre mich, den Eingang Ihrer mit Datum vom\nBundesrepublik Deutschland folgende Vereinbarung über           8. Februar 1979 an den Staatssekretär im Wirtschafts-\ndie Änderung des Abkommens zwischen unseren beiden              ministerium gerichteten Note mit folgendem Wortlaut\nRegierungen vom 31. Dezember 1971 über Technische               zu bestätigen:\nZusammenarbeit vorzuschlagen:\n1. (1) Zu Artikel 3 (l) b):\na) Buchstabe „au nach den Worten „gemäß Ar-                     (Es folgt der Text der nebenstehenden Note)\ntikel 2 Absatz 1\" wird gestrichen.\nb) Die \\\\Torte „trägt die Kosten des Transports\nin Indien\" werden ersetzt durch ,,stellt sicher,\ndaß die Abfertigung derartiger Ausrüstungs-\ngegenstände durch die indischen Zollbehörden\naufgrund der nicht rechtzeitigen Zahlung von\nZöllen, Gebühren, Steuern oder anderen Ab-\ngaben, denen solche Einfuhren unterliegen,\nnicht verzögert wird\".\n(2) Zu Artikel 3 (1) g):\nNach den Worten ,, ... gewährleistet, daß die in-\ndischen Staatsangehörigen\" wird das Wort „un•\nverzüglich u eingefügt.\n(3) Zu Artikel 4 (1) a):\nDer gesamte Wortlaut wird gestrichen mit Aus-\nnahme der Worte „ist den Experten bei der Be-\nschaffung von angemessenen Wohnungen behilf-\nlich\".\n(4) Zu Artikel 4 (2) a):\nDie Worte „innerhalb einer Frist von vier Mo-\nnaten\" werden durch die Worte „innerhalb einer\nFrist von sechs Monaten\" ersetzt.\n2. Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin,\nsofern nicht die Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland gegenüber der Regierung von Indien in•\nnerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Ver~\neinbarung eine gegenteilige Erklärung abgibt.\nFalls sich die Regierung von Indien mit den in Num-             Ich beehre mich, zu bestätigen, daß der Inhalt Ihrer\nmer 1 und 2 gemachten Vorschlägen einverstanden er-             oben angeführten Note die zwischen unseren beiden\nklärt, werden diese Note und die das Einverständnis             Regierungen getroffene Vereinbarung richtig wiedergibt,\nIhrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote              und daß diese Vereinbarung mit Datum des vorliegenden\neine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierun-             Schreibens in Kraft tritt.\ngen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in\nKraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Staatssekretär, die Versiche-              Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner\nrung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.                      ausgezeichneten Hochachtung.\nDr. 0 t t o H a u b e r                                   M. M. S. S r i v a s t a v a\nDr. Manmohan Singh                                              Seiner Exzellenz\nSecretary                                                       Dr. Otto Hauber\nMinistry of Finance (DEA)                                       Botschaft der\nBundesrepublik Deutschland\nc. c.: Government of lndia,\nMinistry of External Affairs,                            Neu Delhi\nNeu Delhi"]}