{"id":"bgbl2-1979-36-6","kind":"bgbl2","year":1979,"number":36,"date":"1979-08-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/36#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-36-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_36.pdf#page=11","order":6,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Demokratischen Republik Somalia über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1979-08-01T00:00:00Z","page":923,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Nr. 36 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1979                              923\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Demokratischen Republik Somalia\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 1. August 1979\nIn Mogadischu ist am 28. Juni 1979 ein Abkom-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Demokratischen\nRepublik Somalia über Finanzielle Zusammenarbeit\nunterzeichnet worden. Das Abkommen ist nach sei-\nnem Artikel 8\nam 28. Juni 1979\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffent-\nlidit.\nBonn, den 1. August 1979\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Klamser\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Demokratischen Republik Somalia\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                Artikel 1\nund                                Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\nlicht es der Regierung der Demokratischen Republik\ndie Regierung der Demokratischen Republik Somalia -         Somalia, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frank-\nfurt/Main, für das Vorhaben „Wasserversorgung l\" (Aus-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Bezie-\nbau der Trinkwasserversorgung für die Städte Jowhar,\nhungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nAfgooye, Balcad und Marka) einen Finanzierungsbeitrag\nder Demokratischen Republik Somalia,                        bis zu 8 700 000,- DM (in Worten: Acht Millionen sieben-\nin dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen      hunderttausend Deutsche Mark) zu erhalten.\ndurch partnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu\nfestigen und zu vertiefen,\nArtikel 2\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Bezie-       Die Verwendung des Finanzierungsbeitrages sowie die\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,      ·           Bedingungen, zu denen er gewährt wird, bestimmt der\nzwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Ent-\nRegierung der Demokratischen Republik Somalia zu\nwicklung in der Demokratischen Republik Somalia bei-\nschließende Finanzierungsvertrag, der den in der Bundes-\nzutragen -\nrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften un-\nsind wie folgt übereingekommen:                           terliegt."]}