{"id":"bgbl2-1979-35-1","kind":"bgbl2","year":1979,"number":35,"date":"1979-08-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/35#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-35-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_35.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens","law_date":"1979-07-24T00:00:00Z","page":897,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["897\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                    Z 1998 AX\n1979                   Ausgegeben zu Bonn am 9. August 1979                                                                                                                Nr.35\nTag                                                                        Inhalt                                                                                        Seite\n24. 7. 79 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens                                                                                           897\n25. 7. 79 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Republik Osterreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze\nim Grenzabschnitt „Dreiec:kmark-Dandlbachmündung\" und in einem Teil des Grenzab-\nschnittes „Scheibelberg-Bodensee\" sowie über Befugnisse der Grenzkommission . . . . . . . . .                                                                    898\n25. 7. 79 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Ghana über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . .                                                                    898\n26. 7. 79 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Volksrepublik Bangladesch über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                             900\n31. 7. 79 Bekanntmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Patentzusammenarbeits-\nvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  902\n1. 8. 79 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Italienischen Republik über steuerliche Erleichterungen im grenz-\nüberschreitenden deutsch-italienischen Straßenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            912\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens\nVom 24. Juli 1979\nDas am 24. Juli 1971 in Paris revidierte Welt-\nurheberrechtsabkommen (BGBI. 1973 II S. 1069, 1111)\nist nach seinem Artikel IX Abs. 2, die Zusatzproto-\nkolle 1 und 2 zu diesem Abkommen sind jeweils\nnach ihrer Nummer 2 Buchstabe b für\nDänemark                                                               am 11. Juli 1979\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 12. Juni 1979 (BGBI. II S. 748).\nBonn, den 24. Juli 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek"]}