{"id":"bgbl2-1979-32-4","kind":"bgbl2","year":1979,"number":32,"date":"1979-07-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/32#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-32-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_32.pdf#page=12","order":4,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale","law_date":"1979-07-05T00:00:00Z","page":816,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["816                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II\nBekanntmadiung\nüber das Inkrafttreten des Ubereinkommens\nüber die Verbreitung der durdi Satelliten\nübertragenen programmtragenden Signale\nVom 5. Juli 1979\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. Fe-        des Dbereinkommens erklärt, daß auf ihrem Hoheits-\nbruar 1979 zu dem in Brüssel am 21. Mai 1974 unter-     gebiet der Schutz nach Artikel 2 Abs. 1 des Dber-\nzeichneten Dbereinkommen über die Verbreitung            einkommens auf 25 Jahre nach Ablauf des Kalender-\nder durch Satelliten übertragenen programmtragen-        jahres beschränkt ist, in dem die Dbertragung über\nden Signale (BGBI. 1979 II S. 113) wird hiermit be-     Satelliten erfolgt.\nkanntgemacht, daß das Dbereinkommen nach seinem\nArtikel 10 Abs. 1 für die                                  Das Dbereinkommen wird ferner am selben Tage\nBundesrepublik Deutschland am 25. August 1979          für folgende Staaten in Kraft treten:\nin Kraft treten wird. Die Bundesrepublik Deutsch-          Jugoslawien,\nland hat die Ratifikationsurkunde am 25. Mai 1979\nhinterlegt.                                                Kenia,\nBei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat die        Mexiko,\nBundesrepublik Deutschland nach Artikel 2 Abs. 2           Nicaragua.\nBonn, den 5. Juli 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Unabhängigen Staates Westsamoa\nüber Technische Zusammenarbeit\nVom 11. Juli 1979\nIn Apia ist am 8. Dezember 1978 ein Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung des Unabhängigen Staates\nWestsamoa über Technische Zusammenarbeit unter-\nzeichnet worden. Das Abkommen ist nach seinem\nArtikel 8 Abs. 1\nam 7. Juni 1979\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 11. Juli 1979\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Ehmann"]}