{"id":"bgbl2-1979-29-5","kind":"bgbl2","year":1979,"number":29,"date":"1979-07-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/29#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-29-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_29.pdf#page=6","order":5,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Peru über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1979-06-11T00:00:00Z","page":746,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["748                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Peru\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 11. Juni 1979\nIn Lima ist am 9. April 1919 ein Abkommen zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Peru über\nFinanzielle Zusammenarbeit unterzeichnet worden.\nDas Abkommen ist nach seinem Artikel 8\nam 9. April 1919\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 11. Juni 1979\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Mo I t recht\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\n· und der Regierung der Republik Peru\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland          Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, über\nund                              das Vorhaben „ Tinajones IV (Chotano-Tunnel)\" ein Dar-\nlehen bis zu 15 Millionen DM (in Worten: fünfzehn\ndie Regierung der Republik Peru,               Millionen Deutsche Mark) aufzunehmen.\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Bezie-          (2) Darüber hinaus ermöglicht es die Regierung der\nhungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und          Bundesrepublik Deutschland der Regierung der Republik\nder Republik Peru,                                          Peru, nichtverbrauchte Restmittel in Höhe von 8,487 Mil-\nlionen DM (in Worten: achtmillionenvierhundertsieben-\nin dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen      undachtzigtausend Deutsche Mark} aus dem gemäß\ndurch partnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu      Abkommen vom 18. Mai 1968 für das Vorhaben „ Tinajo-\nfestigen und zu vertiefen,                                  nes II (Condlano-Uberleitung)\" zugesagten Betrag von\n20 Millionen DM für das in Absatz 1 genannte Vorhaben\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Bezie-    zu verwenden, so daß für das Vorhaben „ Tinajones IV\"\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                  ein Gesamtdarlehen von 23,487 Millionen DM verfügbar\nist.\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Ent-\nwicklung in der Republik Peru beizutragen,                                        Artikel 2\nDie Verwendung dieses Darlehens sowie die Bedingun-\nsind wie folgt übereingekommen:\ngen, zu denen es gewährt wird, bestimmen die zwischen\ndem Darlehensnehmer und der Kreditanstalt für Wieder-\nArtikel 1\naufbau zu schließenden Verträge, die den in der Bundes-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutshland           republik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unter-\nermöglicht es der Regierung der Republik Peru, bei der      liegen."]}