{"id":"bgbl2-1979-25-6","kind":"bgbl2","year":1979,"number":25,"date":"1979-06-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/25#page=63","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-25-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_25.pdf#page=63","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Einführung eines Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen","law_date":"1979-05-17T00:00:00Z","page":647,"pdf_page":63,"num_pages":2,"content":["Nr. 25 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Juni 1979                   647\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereidl des Obereinkommens\nzur Einführung eines Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß\nvon internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen\nVom 17. Mal 1979\nDas Ubereinkommen vom 1. Juli 1964 zur Einführung eines Einheit-\nlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen\nüber bewegliche Sachen (BGBI. 1973 II S. 885, 919) wird nach seinem\nArtikel VIII Abs. 2 für\nLuxemburg                                                 am 6. August 1979\nin Kraft treten.\nLuxemburg hat bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde folgende\nErklärung abgegeben:\n(Ubersetzung}\n\"Pursuant to Article III of the Con-      \"Nac:h Artikel III des Ubereinkom-\nvention relating to a uniform law on      mens zur Einführung eines Einheit-\nthe international sale of goods and       lichen Gesetzes über den internatio-\nArticle III of the Convention relating    nalen Kauf beweglicher Sachen und\nto a uniform law on the formation of      Artikel III des Obereinkommens zur\ncontracts for the international sale of   Einführung eines Einheitlichen Geset-\ngoods, the Uniform Laws will be ap-       zes über den Abschluß von internatio-\nplied only if each of the parties to the  nalen Kaufverträgen über bewegliche\ncontract of sale has bis place of         Sad1en werden die Einheitlichen Ge-\nbusiness or, if he has no place of        setze nur angewendet, \\\\'\"enn die Par-\nbusiness, his habitual residence in the   teien des Kauh'erlrages ihre Nieder-\nterritory of a different Con\\racting      lassung oder in F.rmangelung einer\nSta\\e ...                                 Niederlassung ihren gewöhnlichen\nAufenthalt im Gebiet versd1iedener\nVertragsstaaten haben.\"\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung\nvom 23. Juli 1974 (BGBI. II S. 1123).\nBonn, den 17. Mai 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer","648                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bun-\ndesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdrudterei Bonn.\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen.\nAnordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekannt-\nmachungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden\nvölkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und\ndie dazu gehörenden Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen\nsowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugsbedlagungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonne-\nment. AbbestelJungen müssen bis spitestens 30. 4. bzw. 31. 10.\njeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonne-\nmentsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener\nAusgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20, 5300 Bonn 1. Tel.\n(0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM.\nEinzelstücke je angefangene 16 Seiten 1.20 DM zuzüglich Ver-\nsandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die\nvor dem 1. Juli 1978 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen\nVoreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 5,60 DM (4,80 DM zuzüglich -,80 DM\nVersandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,10 DM.           Bandesaazelger Verlagsges.m.b.H. • Postladl 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der ange-\nwandte Steuersatz beträgt 6    •!,.                                          Postvertrleb11tldl. • Z INI AX • Cebllbr bezahlt\nFundstellennachweis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Vertrige mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1978 - Format DIN A 4 - Umfang 316 Seiten\nDie Neuauflage 1978 weist folgende Vorschriften mit den inzwischen eingetre-\ntenen Änderungen nach:\na) die im Bundesgesetzblatt Teil III enthaltenen,\nb} (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen)\ndie nach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im\nBundesanzeiger verkündeten,\nsoweit sie noch gültig sind.\nFundstellennachweis B\nV61kerrechtliche Vereinbarungen und Vertrige mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1978 - Format DIN A 4 - Umfang 460 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und\nihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen\nsowie die Verträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und\nderen Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich - noch in\nKraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\nEinzelstücke können zum Preis von 22,50 DM zuzüglich 2,00 DM Porto und Verpackungsspesen\ngegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto \"Bundesgesetzblatt• Köln 3 99-509\nbezoge\" werden. Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 60/o."]}