{"id":"bgbl2-1979-24-5","kind":"bgbl2","year":1979,"number":24,"date":"1979-06-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/24#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-24-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_24.pdf#page=12","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 11 der Internationalen Arbeitsorganisation über das Vereins- und Koalitionsrecht der landwirtschaftlichen Arbeiter","law_date":"1979-05-14T00:00:00Z","page":576,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["576                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Obereinkommens Nr. 11\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber das Vereins- und Koalitionsrecht der landwirtschaftlichen Arbeiter\nVom 14. Mal 1979\nD s chi b u t i hat am 3. August 1978 dem General-\ndirektor des Internationalen Arbeitsamtes notifi-\nziert, daß es sich an das Obereinkommen Nr. 11 der\nInternationalen Arbeitsorganisation vom 12. No-\nvember 1921 über das Vereins- und Koalitionsrecht\nder landwirtschaftlichen Arbeiter (RGBl. 1925 II\nS. 171) gebunden betrachtet, dessen Anwendung vor\nErlangung der Unabhängigkeit durch Frankreich auf\nsein Hoheitsgebiet erstreckt worden war.\nSwasiland hat am 26. April 1978 dem General-\ndirektor des Internationalen Arbeitsamtes notifi-\nziert, daß es sich an das Obereinkommen gebunden\nbetrachtet, dessen Anwendung vor Erlangung der\nUnabhängigkeit durch das Vereinigte Königreidl\nauf sein Hoheitsgebiet erstreckt worden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 17. Oktober 1978 (BGBI. II\ns. 1305).\nBonn, den 14. Mai 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fle i schha ue r\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Botsuana\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 15. Mai 1979\nIn Gaborone ist am 22. März 1979 ein Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Botsuana über\nFinanzielle Zusammenarbeit unterzeichnet worden.\nDas Abkommen ist nach seinem Artikel 5\nam 22. März 1979\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 15. Mai 1979\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Moltrecht"]}