{"id":"bgbl2-1979-24-15","kind":"bgbl2","year":1979,"number":24,"date":"1979-06-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/24#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-24-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_24.pdf#page=17","order":15,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 73 der Internationalen Arbeitsorganisation über die ärztliche Untersuchung der Schiffsleute","law_date":"1979-05-16T00:00:00Z","page":581,"pdf_page":17,"num_pages":1,"content":["Nr. 24 - Tay der Ausgabe: Bonn, den 2. Juni 1979                           581\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 45\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Besdläftigung von Frauen bei Untertagarbeiten\nIn Bergwerken Jeder Art\nVom 16. Mal 1979\nDas Obereinkommen Nr. 45 der Internationalen        durch Frankreich bzw. Portugal auf ihr Hoheits-\nArbeitsorganisation vom 21. Juni 1935 über die Be-     gebiet erstreckt worden war:\nschäftigung von Frauen bei Untertagarbeiten in           Dschibuti                     am 3. August 1978\nBergwerken jeder Art (BGBI. 1954 II S. 624) wird\nnach seinem Artikel 5 Abs. 3 für                         Guinea-Bissau                 am 21. Februar 1977\nSaudi-Arabien                    am 15. Juni 1979     Das Obereinkommen wurde am 19. Mai 1978 von\nKanada und am 26. Mai 1978 von Uruguay ge-\nin Kraft treten.\nkündigt; es wird daher nach seinem Artikel 7 für\n.                                       Kanada                          am t 9. Mai 1979\nFolgende Staaten haben an den nachstehend auf-        Uruguay                         am 26. Mai 1979\ngeführten Tagen dem Generaldirektor des Interna-       außer Kraft treten.\ntionalen Arbeitsamtes notifiziert, daß sie sich an\ndas Obereinkommen gebunden betrachten, dessen            Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nAnwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit             Bekanntmachung vom 3. Mai 1977 (BGBI. II S. 575).\nBonn, den 16. Mai 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek\nBekanntmadlung\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 73\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die ärztliche Untersuchung der Schiffsleute\nVom 16. Mal 1979\nfolgende Staaten haben an den nachstehend auf-\ngeführten Tagen dem Generaldirektor des Interna-\ntionalen Arbeitsamtes notifiziert, daß sie sich an\ndas Obereinkommen Nr. 73 der Internationalen Ar-\nbeitsorganisation vom 29. Juni 1946 über die ärzt-\nliche Untersuchung der Schiffsleute (BGBI. 1976 II\nS. 1225) gebunden betrachten, dessen Anwendung\nvor Erlangung der Unabhängigkeit durch Frankreich\nbzw. Portugal auf ihr Hoheitsgebiet erstreckt wor-\nden war:\nDschibuti                         am 19. Mai 1979\nGuinea-Bissau                     am 26. Mai 1979\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 20. Januar 1977 (BGBI~ II\ns. 79).\nBonn, den 16. Mai 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek"]}