{"id":"bgbl2-1979-24-10","kind":"bgbl2","year":1979,"number":24,"date":"1979-06-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/24#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-24-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_24.pdf#page=15","order":10,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 24 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel und der Hausgehilfen","law_date":"1979-05-16T00:00:00Z","page":579,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Nr. 24 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Juni 1979                      579\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 19\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer\nbei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen\nVom 16. Mai 1979\nfolgende Staaten haben an den nachstehend auf-\ngeführten Tagen dem Generaldirektor des Interna-\ntionalen Arbeitsamtes notifiziert, daß sie sich an\ndas Ubereinkommen Nr. 19 der Internationalen Ar-\nbeitsorganisation vom 5. Juni 1925 über die Gleich-\nbehandlung einheimischer und ausländischer Ar-\nbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlaß von Be-\ntriebsunfällen (RGBl. 1928 II S. 509) gebunden be-\ntrachten, dessen Anwendung vor Erlangung der\nUnabhängigkeit durch Frankreich bzw. das Ver-\neinigte Königreich auf ihr Hoheitsgebiet erstreckt\nworden war:\nDschibuti                      am 3. August 1978\nSwasiland                      am 26. April 1978\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 27. Februar 1978 (BGBI. II\ns. 276).\nBonn, den 16. Mai 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 24\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Krankenversicherung der Arbeitnehmer\nin Gewerbe und Handel und der Hausgehilfen\nVom 16. Mal 1979\nD s chi b u t i hat am 3. August 1978 dem Gene-         Uruguay hat das Ubereinkommen am 28. Juli\nraldirektor des Internationalen Arbeitsamtes noti-      1978 gekündigt. Das Ubereinkommen wird daher\nfiziert, daß es sich an das Obereinkommen Nr. 24        nach seinem Artikel 16 für\nder Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Ju-       Uruguay                        am 28. Juli 1979\nni 1927 über die Krankenversicherung der Arbeit-\nnehmer in Gewerbe und Handel und der Hausge-            außer Kraft treten.\nhilfen (RGBl. 1927 II S. 887) gebunden betrachtet,\ndessen Anwendung vor Erlangung der Unabhängig-            Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nkeit durch Frankreich auf sein Hoheitsgebiet er-        Bekanntmachung vom 6. Oktober 1976 (BGBl. II\nstreckt worden war.                                     s. 1768).\nBonn, den 16. Mai 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek"]}