{"id":"bgbl2-1979-12-6","kind":"bgbl2","year":1979,"number":12,"date":"1979-03-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1979/12#page=28","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1979-12-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1979/bgbl2_1979_12.pdf#page=28","order":6,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kenia über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1979-02-20T00:00:00Z","page":268,"pdf_page":28,"num_pages":2,"content":["268                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Obereinkommens\nüber die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie\nnebst Zusatzvereinbarungen\nVom 31. Januar 1979\nDas Zusatzübereinkommen vom 31. Januar 1963\nzum Pariser Ubereinkommen vom 29. Juli 1960 über\ndie Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der\nKernenergie nebst Zusatzprotokoll vom 28. Januar\n1964 (BGBl. 1976 II S. 310, 318) findet nach seinem\nArtikel 24 Buchstabe d gemäß einer Erklärung des\nVereinigten Königreichs auf die\nInsel Man mit Wirkung vom 24. November 1978\nAnwendung.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 24. Oktober 1977 (BGBl. II\nS. 1199).\nBonn, den 31. Januar 1979\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwisdlen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Kenia\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 20. Februar 1979\nIn Nairobi ist durch Notenwechsel vom 7./21. De-\nzember 1978 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Repu-\nblik Kenia eine Vereinbarung über Finanzielle Zu-\nsammenarbeit getroffen worden. Die Vereinbarung\nist\nam 21. Dezember 1978\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröff ent-\nlicht.\nBonn, den 20. Februar 1978\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Moltrecht","Nr. 12 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. März 1979                                   269\n(Ubersetzung)\nDer Botschafter                                       Vizepräsident\nder Bundesrepublik Deutschland                               und Finanzminister\nder Republik Kenia\nNairobi, den 7. Dezember 1978                               Nairobi, den 21. Dezember 1978\nHerr Vizepräsident,                                          Exzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der            ich bestätige dankend den Empfang Ihrer Note vom\nBundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf das          7. Dezember 1978, die wie folgt lautet:\nAbkommen zwischen unseren beiden Regierungen vom\n28. März 1973 über Kapitalhilfe und die. Agreed Minutes\nvom 15. März 1978 folgende Vereinbarung über die Auf-\nstockung des Finanzierungsbeitrages der Deutschen Ge-\nsellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Deutsche               (Es folgt der Text der vorstehenden Note.)\nEntwicklungsgesellschaft - DEG) mbH an der Develop-\nment Finance Company of Kenya vorzuschlagen:\n1. In Ergänzung des oben aufgeführten Abkommens über\nKapitalhilfe ermöglicht es die Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland der Deutschen Gesellschaft für\nwirtschaftliche Zusammenarbeit (Deutsche Entwick-\nlungsgesellschaft - DEG) mbH, Köln, ihren Finanzie-\nrungsbeitrag bei der Development Finance Company\nof Kenya um bis zu 20.000.000,- Kenya Shilling (in\nWorten: zwanzig Millionen Kenya Shilling) zu erhöhen.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs er-\nwähnten Abkommens vom 28. März 1973 über Kapital-\nhilfe einschließlich der Berlin-Klausel (Artikel 5) auch\nfür diese Vereinbarung.\nFalls sich die Regierung der Republik Kenia mit den in      Ich freue mich zu bestätigen, daß die Kenianische Regie-\nNummer 1 und 2 gemachten Vorschlägen einverstanden           rung mit den in den Paragraphen 1 und 2 enthaltenen\nerklärt, werden diese Note und die das Einverständnis        Vorschlägen übereinstimmt und daß Ihre Note und meine\nIhrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote           Antwortnote hierzu eine Vereinbarung zwischen unseren\nEurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren bei-      beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum dieses\nden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Ant-         Briefes in Kraft tritt.\nwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Vizepräsident, die Versicherung         Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner\nmeiner ausgezeichnetsten Hochachtung.                        ausg_ezeichnetsten Hochachtung.\nDr. Heimsoeth                                                Mwai Kibaki\nBotschafter                                     Vizepräsident und Finanzminister\nSeine Exzellenz                                             Seine Exzellenz\nHerrn Mwai Kibaki                                            Dr. Harald Heimsoeth\nVizepräsident und Finanzminister                             Botschafter\nder Republik Kenia                                           der Bundesrepublik Deutschland\nNairobi                                                     Nairobi"]}