{"id":"bgbl2-1978-8-11","kind":"bgbl2","year":1978,"number":8,"date":"1978-02-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/8#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-8-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_8.pdf#page=16","order":11,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, der Leistungen an Arbeitslose sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen","law_date":"1978-02-14T00:00:00Z","page":176,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["176                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\nBekanntmadlung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens\nzwisdlen der Regierung der Bundesrepublik Deutsdlland\nund der Regierung des Vereinigten Königreidls Großbritannien und Nordirland\nüber den Verzidlt auf die Erstattung von Aufwendungen für Sadlleistungen\nbei Krankheit, Muttersdlaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit,\nder Leistungen an Arbeitslose\nsowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztlidle Kontrollen\nVom 14. Februar 1978\nNach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung vom 18. No-\nvember 1977 zu dem Abkommen vom 29. April 1977\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung des Vereinigten Königreichs\nGroßbritannien und Nordirland über den Verzicht\nauf die Erstattung von Aufwendungen für Sach-\nleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall\nund Berufskrankheit, der Leistungen an Arbeitslose\nsowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärzt-\nliche Kontrollen (BGBl. II S. 1221) wird hiermit\nbekanntgemacht, daß die Verordnung nach ihrem\nArtikel 5 Abs. 1\nam 28. Dezember 1977\nin Kraft getreten ist.\nAm selben Tage ist das Abkommen vom 29. April\n1977 nach seinem Artikel 5 mit Wirkung vom\n1. April 1973 in Kraft getreten.\nBonn,den 14.Februar 1978\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 43,80 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1, Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,60 DM (1,10 DM zuzüglich -,50 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,- DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6 1/,."]}