{"id":"bgbl2-1978-7-20","kind":"bgbl2","year":1978,"number":7,"date":"1978-02-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/7#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-7-20/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_7.pdf#page=19","order":20,"title":"Berichtigung der Neunten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (9. ADR-AusnahmeV)","law_date":"1978-01-27T00:00:00Z","page":159,"pdf_page":19,"num_pages":2,"content":["Nr. 7 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Februar 1978       159\nBerichtigung\nder Neunten Verordnung\nüber Ausnahmen von den Vorschriften\nder Anlagen A und B zu dem Europäisdlen Obereinkommen\nüber die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße\n(9. ADR-AusnahmeV)\nVom 27. Januar 1978\nDie Neunte Verordnung über Ausnahmen von den\nVorschriften der Anlagen A und B zu dem Euro-\npäischen Ubereinkommen über die internationale\nBeförderung gefährlicher Güter auf der Straße\n(9. ADR-AusnahmeV) vom 20. Dezember 1977\n(BGBl. II S. 1403) ist wie folgt zu berichtigen:\n1. In Anlage 1 muß es in der\na) Vereinbarung Nr. 87\nin der ersten Zeile statt „Rn. 2550 und\" richtig\n,,Rn. 10 500\",\nb) Vereinbarung Nr. 88\nin der zweiten Zeile statt „2552\" richtig „2551 \",\nc) Vereinbarung Nr. 101\nin Absatz 3 von der dritten Zeile ab:\n,,dem Vereinigten Königreich, der DDR, Italien,\nder Republik Osterreich sowie der Sdlweiz.\"\nheißen.\n2. In Anlage 2 muß es in der\na) Vereinbarung Nr. 12\nin der fünften Zeile „ 1. Güter der Klasse 6.1 : \",\nb) Vereinbarung Nr. 55\nin Absatz 3 statt „Niederlansen\" richtig „Nie-\nderlanden\",\nc) Vereinbarung Nr. 60\nin der zweiten Zeile statt „2552\" richtig „2551 \",\nd) Vereinbarung Nr. 73\nin der zweiten Zeile statt „2552\" richtig 112551\"\ne) Vereinbarung Nr. 86\nin der 16. Zeile statt 111.2.1\" richtig „2.2.1\" und\nin der 20. Zeile statt 111.2.2\" richtig 11 2.2.2\"\nheißen.\nBonn, den 27. Januar 1978\nDer Bundesminister für Verkehr\nIm Auftrag\nDr. Klug","160                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\nWichtiger Hinweis\nfür die Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II\nDas Bundesgesetzblatt Teil II wird Ihnen zur Zeit im Rahmen des Postzeitungsdienstes ge-\nliefert. Dabei leistet die Post auch sogenannte „Besondere Dienste\"; sie beanschriftet und\nverpackt das Bundesgesetzblatt und zieht die Abonnementsgebühren ein.\nDie „Besonderen Dienste\" werden mit Ablauf des ·31. 12. 1978 eingestellt. Wir haben uns ent-\nschlossen, schon vor diesem Zeitpunkt diese Dienste nicht mehr in Anspruch zu nehmen.\nAb 1.4.1978 werden wir das Bundesgesetzblatt Teil II selbst beschriften und verpacken;\naußerdem werden die Abonnementsgebühren für das zweite Halbjahr 1978 durch uns ein-\ngezogen.\nUm sicherzustellen, daß Sie auch künftig reibungslos beliefert werden, ist es erforderlich, daß\nSie spätestens bis zum 28.2.1978 Ihre Lieferanschrift mitteilen und angeben, wie die Abonne-\nmentsgebühren eingezogen werden sollen.\nBenutzen Sie bitte dafür den dem Bundesgesetzblatt Teil II, Nr. 6 vom 4. Februar 1978 beige-\nfügten Formularsatz, der aus 3 Blatt und jeweils einer Kopie für Ihre Akten besteht.\nTragen Sie bitte in Blatt 1 Ihre genaue Anschrift ein und geben Sie an, ob die Abonnements-\ngebühren im Rahmen des Lastschriftverfahrens (Abbuchung) eingezogen oder ob sie per\nRechnung angefordert werden sollen. Das Lastschriftverfahren stellt die rationellste Lösung\ndar. Es spart Ihnen und uns Zeit und Kosten.\nWenn Sie sich am Lastschriftverfahren beteiligen, bitten wir Sie, auch die auf Blatt 3 befind-\nliche Einzugsermächtigung auszufüllen und uns zusammen mit Blatt 1 zuzuleiten. Bezieher,\ndie das Abonnement durch einen Dritten - z.B. eine Buchhandlung oder die vorgesetzte Be-\nhörde - bezahlen lassen, bitten wir, nur das Formular „Drittzahler\" - Blatt 5 - auszufüllen\nund uns zuzuleiten. Die Zahlstellen erhalten vom Verlag eine Liste, aus der die Bezieher\nersichtlich sind, sowie die entsprechende Rechnung.\nBestellungen und Abbestellungen sind künftig nur noch an den Verlag zu richten.\nFür Ihre Bemühungen danken wir Ihnen.\nBonn, im Februar 1978                                                                   BUNDESANZEIGER\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Drude: Bundesdrudce1ei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen: laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis : Für Teil I und Teil II halbjährlich je 43,80 DM. Einzelstüdce je angefangene 16 Seiten 1.10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postschedckonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 2,70 DM (2,20 DM zuzüglich -,50 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,10 DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6 °/,."]}