{"id":"bgbl2-1978-54-7","kind":"bgbl2","year":1978,"number":54,"date":"1978-12-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/54#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-54-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_54.pdf#page=8","order":7,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ergänzungsprotokolls zur Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern sowie seines Schlußprotokolls","law_date":"1978-11-21T00:00:00Z","page":1396,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["1396                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Ergänzungsprotokolls\nzur Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und\nRedltshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen\nsowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern sowie seines Schlußprotokolls\nVom 21. November 1978\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Ja-\nnuar 1978 zu dem Ergänzungsprotokoll vom 15. Juni\n1973 zur Änderung des Abkommens vom 23. August\n1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung\nder Doppelbesteuerungen und über gegenseitige\nAmts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern\nvom Einkommen und vom Vermögen sowie der\nGewerbesteuern und der Grundsteuern sowie seines\nSchlußprotokolls (BGBl. 1978 II S. 109) wird hiermit\nbekanntgemacht, daß das Ergänzungsprotokoll nach\nseinem Artikel 6 Abs. 2\nam 25. November 1978\nin Kraft treten wird.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 25. Oktober\n1978 in Luxemburg ausgetauscht worden.\nBonn, den 21. November 1978\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Paraguay\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 23. November 1978\nIn Asunci6n ist am 21. September 1978 ein\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesre-\npublik Deutschland und der Regierung der Republik\nParaguay über Finanzielle Zusammenarbeit unter-\nzeichnet worden. Das Abkommen ist nach seinem\nArtikel 7\nam 21. September 1978\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 23. November 1978\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Klamser"]}