{"id":"bgbl2-1978-53-1","kind":"bgbl2","year":1978,"number":53,"date":"1978-11-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/53#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-53-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_53.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach Artikel II § 2 Abs. 2 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen","law_date":"1978-11-27T00:00:00Z","page":1377,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1377\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                    Z 1998 AX\n1978                Ausgegeben zu Bonn am 30.November 19,8                                                                                                                     Nr.53\nTag                                                                           Inhalt                                                                                       Seite\n27. 11. 78 Verordnung über die Ubertragung der Ermächtigung nach Artikel II § 2 Abs. 2 des Ge-\nsetzes über internationale Patentübereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            1377\nneu: 188-17-1\n2. 11. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Rettung und\nRückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten\nGegenständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1378\n9. 11. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Anderung des Abkommens\nüber die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1378\n10. 11. 78 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und dem Präsidenten der Islamischen Republik Pakistan über Finanzielle Zusammen-\narbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1379\n10. 11. 78 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Demokratischen Republik Afghanistan über Finanzielle Zu-\nsammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1382\n13. 11. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verfassung der Internationalen Arbeits-\norganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1384\n13. 11. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über\ndie Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Olverschmutzungs-\nschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1384\n13. 11. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur einheitlichen Fest-\nstellung von Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      1385\n14. 11. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur einheitlichen Fest-\nstellung von Regeln über die Hilfsleistung und Bergung in Seenot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          1385\n15. 11. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens zur\nVereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusam-\nmenstößen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1386\n15. 11. 78 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Demokratischen Republik Kongo über Technische Zusammen-\narbeit und Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1386\nVerordnung\nüber die Ubertragung der Ermächtigung nadt Artikel II § 2 Abs. 2\ndes Gesetzes über internationale Patentübereinkommen\nVom 27. November 1978\nAuf Grund des Artikels II § 2 Abs. 2 Satz 2 des                                                                                                 § 2\nGesetzes über internationale Patentübereinkommen                                                    Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nvom 21. Juni 1976 (BGBl. II S. 649) wird verordnet:                                            leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel XI § 2\ndes Gesetzes über internationale Patentüberein-\n§ 1                                                             kommen auch im Land Berlin.\nDie in Artikel II § 2 Abs. 2 Satz                          des Gesetzes\n§ 3\nüber internationale Patentübereinkommen enthal-\ntene Ermächtigung wird auf den Präsidenten des                                                      Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nDeutschen Patentamts übertragen.                                                               kündung in Kraft.\nBonn, den 27. November 1978\nDe r B u n d e s m in i s t er de r J u s ti z\nDr. Vogel"]}